Grösse Klärschlammspeicher

  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3110 von watermaster
watermaster antwortete auf Grösse Klärschlammspeicher
Hallo, Herr Block und die Mitdiskutierer im Forum,

na, Herr Block, da sollten Sie sich tatsächlich etwas näher erklären. Ich für mein Teil will dies für meine Aussagen gerne tun:
Die von Sweeni zur Rede gestellte ReWaRec-Anlage wurde von ihm leider nicht näher benannt.
Ich gehe daher davon aus, dass Sweeni das gängigste System gewählt hat und zwar den Typ FLUIDO. Dieser Typ verfügt über eine bauaufsichtliche Zulasssung (Nr. Z-55-3-67), gültig bis Juni 2011 für unterschiedliche Bemessungsgrößen.
Sweeni spricht in seinem Eingangsbeitrag von einer Belegung der Anlage mit 2 Personen. Demnach greift die kleinste Einheit der zur Verfügung stehenden Anlagen, also für mind. für 4 Einwohnerwerte.
Nach der klärtechnischen Bemessungsgrundlage dieses Typs (siehe Seite 19 der Zulassung, 3. Tabelle „Bemessung Schlammspeicher/Puffer“ , linke Spalte) ist als ausreichende Mindestgröße (VSP soll) ein Volumen von 1,44 m³ Nutzinhalt angegeben, somit sind nach der Zulassung für die Anlagengröße unter Bezug auf die geplante Belegung 1,5 m³ Nutzinhalt bemessungstechnisch völlig ausreichend.
Auch für den Typ „MonoFluido, Zulassungs-Nr. Z-55.3-140, ist ein Schlammspeichervolumen von 1,5 m ³ als ausreichend anzusehen.
Gleiches gilt auch für den FLUIDO blueline, Zulassungs-Nr. Z-55.3-174.
Ich für mein Teil habe mehrfach die Erfahrung gemacht, dass durch verschiedene Umstände ein Nutzinhalt von lediglich 1,5 m ³ immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat (Grenzwertüberschreitungen, Flockungsstörungen, ungewollter Schlammabtrieb etc.). I. d. R. hat die dann erfolgte Sanierung i. S einer Erweiterung auf mind. 3 m ³ Nutzinhalt (also mind. eine Mehrkammergrube mit 6 m³ Nutzinhalt) zu einer Verbesserung der Situation geführt.
Aus diesem Grunde kann ich nur empfehlen, eine größere Vorklärung zu wählen, vorgeschrieben ist das aber natürlich nicht.
Im Übrigen wird durch die Wahl einer größeren Vorklär-Einheit auch mehr Volumen vorgehalten, so dass sich hierdurch auch der Ausfuhrabstand (bei einer sog. bedarfsgerechten Aúsfuhr) vergrößert, was letztlich auch zu einer Einsparung im Betrieb der Anlage führt, da die häufigeren Anfahrten entfallen. In der Regel sind nämlich die Kosten für An- und Abfahrt größer als die Kosten für die Kippgebühr und die Abholung des Schlamms.
Warum das DIBT Ihren Antrag auf Zulassung abgelehnt hat, ist mir von den Gründen her nicht näher bekannt, jedenfalls kann es m. Kenntnis nach nicht sein, dass die von Ihnen beantragte Zulassung nur deshalb nicht erteilt wird, weil das Volumen des Schlammspeichers zu gering ist.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3115 von
hallo,
danke für die ausführlichen und professionellen antworten.

es handelt sich bei der geplanten anlage um eine rewatec fluido 15/15 aus pe für bis 6 ew, also mit zwei identischen körpern für schlammspeicher und klärung.
meine frage zielte genau auf die problematik die watermaster beschrieben hat. erhöhter aufwand an abfuhr etc. die ausführende firma sieht die problematik derzeit nicht und empfiehlt auf nachfrage weiterhin 2 x 1,5 m³. ich werd die frage mal in richtung gewährleistung stellen, wie die kollegen bei den von watermaster beschrieben problemen angehen wollen.

also erkenntnis: bigger is better, ich habs gewusst
gruß sweeni

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