Nachklärung bei neuer 3 Kammern Grube

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3412 von
Hallo,
schön das ich hier mal meine Frage stellen darf.
Folgende Situation:
2 Familienhaus mit gemauerter Klärgrube von 1940 ca. Nachklärteich mit ca. 200 m Leitung (Klärgrube bis Teich).
Neue 3 Kammern Klärgrube (Betonringe) letztes Jahr gesetzt jedoch noch nicht angeschlossen.
Sie soll noch an den Teich und natürlich an den Abfluß angeschlossen werden.
Es ist das Haus meiner Freundin und der Schwager hat das alles geregelt letztes Jahr.
Meine Frage lautet nun : ist eine technische Nachklärung möglich ohne das der Teich noch benötigt wird? Der Teich muß jetzt wieder ausgebaggert werden und die 200 m Leitung muß auch erneuert werden.
Kann mir jemand noch etwas zu den Kosten sagen?
Vielen Dank für die Hilfe.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3416 von
Hallo simais123,

die Möglichkeit eine Kleinkläranlage nachzurüsten ist kein großes Problem.
Wichtig ist die Frage ob die Grube groß genug ist da bei einem Zweifamilienhaus die EW ca 8-12 groß sein müsste.
Man muss ca mit 3200- 3500 € rechnen.
Kommt auf den Anlagentyp an.

MfG
PJH

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3422 von
Hallo simais 123,

bevor man über Kosten redet, sollte man über Rechtssicherheit in der Abwasserbeseitigung reden. Die sind je nach Bundesland unterschiedlich. Also
1. Welches Abwasserrecht gilt in Deinem Bundesland?
2. Wo übergibst Du Dein gereinigtes Abwasser an öffentliche Bereiche (Kanäle oder Gewässer), hinter oder vor dem Klärteich und welche Anforderung an die zulässige Schadstoffkonzentration wird dort gestellt?
Wie Du Dein Abwasser zu diesem Einleitepunkt bringst, mit oder ohne Klärteich ist unerheblich. Die Hauptsache ist, Du hältst die zulässigen Werte ein und Du sicherst nachprüfbar die Dichtheit des Gesamtsystems (Grube, Leitungen, evtl. Teich) usw., so dass nichts Ungereinigtes im Boden versickert und gegebenenfalls das Grundwasser gefährdet.
Wenn Deine Grube schon nicht mehr dicht sein sollte, dann brauchst Du ohnehin eine neue Kleinkläranlage mit biologischer Stufe (Typ und Hersteller unerheblich) oder einen neuen Klärteich, der die Reinigungsleistung bringt. Ob der alte Klärteich ertüchtigt werden kann, ist eine situationsspezifische Frage.
Wenn Du die wirtschaftliche Möglichkeit hast, baue eine neue vollbiologische Anlage oder einen Klärteich mit neuen Leitungen zu einem öffentlichen Fließgewässer und beantrage eine möglichst lange Einleitegenehmigung in das Gewässer bei der unteren Wasserbehörde.
Verlange einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Anbieter von Technik zum Erreichen der geforderten Reinigungsleistungen gibt es genug. Mach aber dazu Vorgaben aus den Behördenforderungen.

Alles Gute
Peter Fischer

Kontakt:
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