KKA für 12 EW

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3413 von
KKA für 12 EW wurde erstellt von
Hallo und guten morgen,
notwendiger Weise muß ich mich mit dem Thema KKA für 12 EW beschäftigen.
Die Anlage soll in MV Kreis Hagenow installiert werden. Ich wohne in Hessen und muß nun aus der Ferne das Ganze organisieren.
Zum Standort: die Anlage soll in den Hof eingebaut werden, ich kann das gereinigte Wasser in den öffentlichen Kanal einleiten, die Anlage selbst wird zum größten Teil mit Unterlast max. 75% betrieben werden, gemäß Angaben vom Amt muß die Anlagengröße auf Grund der Größe des Hauses min. 12 EW sein.
Wer hat Erfahrungen mit einer Anlage in der Größe und welches System ist vorzuziehen?
Für jeden Hinweis bin ich Dankbar
Vielen Dank im voraus

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  • Sascha Matthes
54 Jahre 3 Monate her #3414 von Sascha Matthes
Sascha Matthes antwortete auf KKA für 12 EW
Hallo,

Falls Intresse besteht können wir uns gerne mal zusammensetzten.
Unser Büro ist in Mittelhessen! Ich kommer gerne bei ihnen vorbei!

Einfach kurz durchrufen...

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3437 von
antwortete auf KKA für 12 EW
Hallo pitschedappler,

KKA Maximum ist als Hesse sicher der ortsnäheste Ansprechpartner was die Heimat betrifft. Ansonsten gilt Recht in MV.
25% Unterlast oder 75% Auslastung sind eigentlich bei den meisten Anlagen kein Problem. Das wird im Falle von technischen Anlagen schon bei der bauaufsichtlichen Zulassung geprüft. Die sollte dann immer vorliegen.
Normalerweise wird eine Aufforderung zur Einleitung in Gewässer oder Kanäle mit Qualitätsanforderungen für das eingeleitete Wasser verbunden.
Bei besonderen Anforderung an Reinigungsleistung kann das, besonders im Flachland wie MV schwierig werden.
Soweit aber normale Anforderungen des ländlichen Raumes gelten, halte ich technisch schlichte, naturnahe und energiesparende Anlagen für zweckmäßig. Ich empfehle daher Scheibentauchkörper- oder Wirbelbettanlagen bzw. Anlagen mit belüftetem Festbett unabhängig vom Hersteller.
Und bitte immer daran denken: Bauartzulassungen werden bei Einhaltung von Grenzwerten unter Standardbedingungen erteilt. Das gilt für alle Anlagen. Kritisch wird es bei erhöhten Auflagen der Behörden oder extremen Abweichungen vom Standart bei den eingeleiteten Abwässern.

Alles Gute
Peter Fischer

Kontakt:
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