gebührenpflichtiger Bescheid?

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #278 von
gebührenpflichtiger Bescheid? wurde erstellt von
Moin,
wie hoch ist die Gebühr/Strafe des Landkreises bei Nichteinhaltung der neuen Abwasserverordnung nach DIN 4261?

Hat bereits jemand Erfahrungen gesammelt?

MFG
aus Norddeutschland

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #280 von
Was ist denn das für ein Frage?
Fahren Sie auch bei Rot über dem Ampel wenn sie sich es leisten können?
Aber Spaß bei Seite, einen festen "Bußgeldkatalog" wie im Verkehrrecht gibt es im Wasserrecht nicht. Auch die neue DIN gilt für bereits bestehende Anlagen nicht unmittelbar. Hierzu müßten Sie vom Landkreis erst mal einen neuen Einleitungsbescheid erhalten in dem dann die neuen Vorgaben konkret festgelegt werden.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #286 von
Hallo Gast,

der harte Gang der rechtlichen Dinge ist folgender:
1. Bei gültigem Wasserrecht für die bestehende Anlage:
a) Freundliche Aufforderung zur Sanierung
b) Anhörung zur Sanierungsverfügung
c) Sanierungsverfügung mit dem technischen Sanierungswunsch der Wasserbehörde und als zweite Möglichkeit der Verschluss des Ablaufes der Grube zur Schaffung einer abflusslosen Abwassersammelgrube
d) Umsetzung der Sanierungsverfügung durch Sie, falls nicht, dann mit Ersatzvornahme durch einen Unternehmer der Behörde auf Ihre Kosten

2. Ohne gültiges Wasserrecht für die bestehende Anlage:
a) Freundliche Aufforderung zur Sanierung
b) Anhörung zur Sanierungsverfügung
c) Sanierungsverfügung zum Verschluss des Ablaufes der Grube zur Schaffung einer abflusslosen Abwassersammelgrube
d) Umsetzung der Sanierungsverfügung durch Sie, falls nicht, dann mit Ersatzvornahme durch einen Unternehmer der Behörde auf Ihre Kosten

Lassen Sie es nicht soweit kommen, Zusammenarbeit ist angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen aus Lüdenscheid
Abwasserberatung Kuster

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