Kleinkläranlage im Außenbereich ohne öffentl. Anschluß

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54 Jahre 3 Monate her #3676 von
Hallo,
wir haben ein Grundstück in Alleinlage im Außenbereich und müssen unsere alte DDR-Mehrkammergrube durch eine Kleinkläranlage ersetzen.
Ich möchte einen Antrage auf Förderung stellen, dafür brauche ich den Antrag auf Erlaubnis zur Einleitung in ein Oberflächengewässer.
Diesen habe ich gestellt und nun soll ich ein Versickerungsgutachten und einen Entwässerungsplan einreichen :confused:

Unser Abwasser wird direkt am Haus in der alten Mehrkammergrube gesammelt und der Überlauf fließt durch ein Rohr in einen Graben zur Straße und dort wieder in einen Graben die Straße entlang. Dabei versickert unser Abwasser.
Alles Regenwasser versickert bei uns. Wir haben keine befestigten Flächen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich kostengünstig an dieses Versickerungsgutachten und diesen Entwässerungsplan komme? Muß ich das überhaupt haben?

Danke Kathrin

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3680 von
Hallo
Versickerungsgutachten und Entwässerungsplan beziehen sich eigentlich auf´s eigene Grundstück ..
Ich habe eine Rigole planen lassen und gebaut und lasse nur auf dem Grundstück versickern und habe damit Rechtssicherheit .

Versickerungsgutachten erstellen zugelassene Gutachter und Planungsbüros (google : "versickerungsgutachten"
"Stadt oder Landkreis".

mfG

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3682 von
Hallo Kathrin,

durch die Möglichkeit der Abwasserbeseitgungspflichtigen (Kommunen, Zweckverbände u.a.) bestimmte Bereiche zu dauerhaft nicht zentral zu entsorgende Gebiete zu erklären, stehlen sich die Verantwortlichen aus der Pflicht und überlassen das Problem den Grundstückseigentümern, die auf diesem Gebiet meist Laien sind.

Leider erfolgt weder eine vernünftige Betreuung, noch eine Koordinierung der privaten Aktivitäten durch diese Verantwortlichen und ich erwarte in den nächsten Jahren massive Probleme bei der Beseitigung von gereinigtem Abwasser, vor allem auf Grundstücken ohne direktem Zugang zu Gewässern, wie in Deinem Fall.

Das Problem bei der Versickerung ist, dass Regenwasser ins Grundwasser sickern darf, gereinigtes Abwasser mit seinen trotzdem vorhandenen Schadstoffen, darf es aber nicht, wenn es die Grundwasserqualität beeinträchtigt. Den Nachweis hat der Grundstückseigentümer zu führen.

Oftmals versickert Regenwasser aber nicht ins Grundwasser, sondern fließt über Sperrschichten in Gewässer ab. Das „Verschwinden“ des Regenwassers kann deshalb nicht als Nachweis der Versickermöglichkeit herangezogen werden. Ein Gutachten würde ich aber erst dann machen lassen, wenn die Versickerung als Vorzugsvariante tatsächlich in Frage kommt. Meist können grundsätzliche Aussagen zu dieser Möglichkeit bereits aus Grundkenntnissen der regionalen Geologie oder aus Erfahrungen bei Schachtarbeiten oder verfügbaren Baugrundgutachten hergeleitet werden.

Wie eine fachgerechte Versickerung aussehen muss, dazu gibt es auch Vorschriften. Das Ganze kostet auch was, nicht nur das Gutachten. Aber deshalb gibt es ja auch Fördermittel.

Ich bevorzuge dort, wo es wirtschaftlich und ökologisch möglich ist, eine Gewässereinleitung, weil dann der laufende Nachweis einer geordneten Entsorgung (auch für den Grundstückseigentümer) am Besten zu führen ist.

Ob eine Ableitung über den Straßengraben möglich ist, hängt vom Straßeneigentümer und dessen Zustimmung ab. Möglicherweise gibt es auch Alternativen zum Erreichen der Vorflut. Dazu kann man aber ohne Ortsbesichtigung nichts konkretes sagen.

Grundsätzlich bin ich aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen ein Verfechter von Gemeinschaftslösungen mehrerer Grundstückseigentümer (1 gemeinsame Kläranlage). Ich habe in vergangenen Jahren aber auch schon, hauptsächlich im Auftrag von Gemeinden Entwässerungsleitungen zur Ableitung von gereinigtem Abwasser aus grundstücksbezogenen Kleinkläranlagen in die Vorflut geplant. Dazu gehört das Einholen der Einleitegenehmigung und die hierfür erforderliche Vorlage eines Entwässerungsplans.

Meine Tätigkeit erfolgt unabhängig von den Herstellern von Klär- und Versickerungstechnik.

Sollte Interesse bestehen, würde ich gern ein Angebot je nach zu beauftragenden Leistungen unterbreiten. Ich würde für diesen Fall um Kontaktaufnahme, vorzugsweise unter nachstehender E-Mail-Adresse bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Fischer
Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel./Fax: 0371– 511833 (Chemnitz, Sachsen)
Web: www.ibfischer.de

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