3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage?
- Autor
54 Jahre 9 Monate her #3689
von
3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage? wurde erstellt von
Hallo zusammen,
wir haben ein Haus geerbt und erfahren, dass es keinen direkten Anschluss an ein Klärwerk gibt. Es ist also eine alte Klärgrube vorhanden, die wir durch eine neue ersetzen möchten. Beziehungsweise stellt sich uns die Frage, ob wir uns für eine Klärgrube mit 3 Kammern oder für eine Kleinkläranlage entscheiden sollten. Wir haben schon mal bei einem Anbieter recherchiert, sind uns aber nicht sicher für welche Form wir uns entscheidne sollten. Wie groß ist der preisliche Unterschied und welche Vorteile bieten die jeweiligen Varianten?
wir haben ein Haus geerbt und erfahren, dass es keinen direkten Anschluss an ein Klärwerk gibt. Es ist also eine alte Klärgrube vorhanden, die wir durch eine neue ersetzen möchten. Beziehungsweise stellt sich uns die Frage, ob wir uns für eine Klärgrube mit 3 Kammern oder für eine Kleinkläranlage entscheiden sollten. Wir haben schon mal bei einem Anbieter recherchiert, sind uns aber nicht sicher für welche Form wir uns entscheidne sollten. Wie groß ist der preisliche Unterschied und welche Vorteile bieten die jeweiligen Varianten?
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- watermaster
54 Jahre 9 Monate her #3690
von watermaster
watermaster antwortete auf 3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage?
Hallo, KathrinL,
da schaust Du bitte erst einmal hier:
www.klaeranlagen-vergleich.de/klaeranlage-technik.html
Alles weitere klärt sich dann .
da schaust Du bitte erst einmal hier:
www.klaeranlagen-vergleich.de/klaeranlage-technik.html
Alles weitere klärt sich dann .
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- Autor
54 Jahre 9 Monate her #3693
von
antwortete auf 3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage?
Oh alles klar, vielen DAnk!!
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- Autor
54 Jahre 9 Monate her #3697
von
antwortete auf 3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage?
Hallo KathrinL,
Drei-Kammer-Gruben entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sind nicht genehmigungsfähig. Insofern ist die Anfrage eindeutig zu beantworten.
Bevor Du aber an die Auswahl der Kleinkläranlagentechnik gehst, solltest Dur klären, was Dein zuständiger Abwasserbeseitigungspflichtiger (Gemeinde oder Zweckverband oder privater Anbieter perspektivisch vor hat – zentraler Anschluss oder nicht.
Wenn es Dir dauerhaft überlassen bleibt, dass Abwasser selbst zu entsorgen, dann ist zu klären, wo das gereinigte Abwasser hinkommt (Versickerung, Einleitung in Gewässer etc.). Dann brauchst Du dann eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zur Versickerung oder Einleitung.
Erst wenn Du die behördlichen Anforderungen kennst und Deine eigenen Nutzungsvorstellungen damit vereinbar sind, kannst Du Empfehlungen zur am besten geeigneten Technik einholen.
Ich finde es als unfair, gegenüber Laien das Problem des Rechtsrahmens zu verschweigen und Produkte zu vermarkten. Ich verweise auf den Beitrag zu NRW, in dem ein Grundstückseigentümer trotz einer voll funktionsfähigen Kleinkläranlage zum Anschluss an eine zentrale Verbandsanlage gezwungen wurde. Leider habe ich zu meiner diesbezüglichen Anfrage vom 18.02. auch keine Antwort erhalten, um die näheren Umstände zu klären.
Deshalb bleibe ich vorerst bei meiner Meinung, dass Streitigkeiten mit den Verbänden und Behörden meist zu vermeiden sind. Aber nur, wenn man sich rechtzeitig über deren Interessen und die bestehenden Rahmenbedingungen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fischer
Kontakt:
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Tel./Fax: 0371– 511833 (Chemnitz, Sachsen)
Web: www.ibfischer.de
Drei-Kammer-Gruben entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sind nicht genehmigungsfähig. Insofern ist die Anfrage eindeutig zu beantworten.
Bevor Du aber an die Auswahl der Kleinkläranlagentechnik gehst, solltest Dur klären, was Dein zuständiger Abwasserbeseitigungspflichtiger (Gemeinde oder Zweckverband oder privater Anbieter perspektivisch vor hat – zentraler Anschluss oder nicht.
Wenn es Dir dauerhaft überlassen bleibt, dass Abwasser selbst zu entsorgen, dann ist zu klären, wo das gereinigte Abwasser hinkommt (Versickerung, Einleitung in Gewässer etc.). Dann brauchst Du dann eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zur Versickerung oder Einleitung.
Erst wenn Du die behördlichen Anforderungen kennst und Deine eigenen Nutzungsvorstellungen damit vereinbar sind, kannst Du Empfehlungen zur am besten geeigneten Technik einholen.
Ich finde es als unfair, gegenüber Laien das Problem des Rechtsrahmens zu verschweigen und Produkte zu vermarkten. Ich verweise auf den Beitrag zu NRW, in dem ein Grundstückseigentümer trotz einer voll funktionsfähigen Kleinkläranlage zum Anschluss an eine zentrale Verbandsanlage gezwungen wurde. Leider habe ich zu meiner diesbezüglichen Anfrage vom 18.02. auch keine Antwort erhalten, um die näheren Umstände zu klären.
Deshalb bleibe ich vorerst bei meiner Meinung, dass Streitigkeiten mit den Verbänden und Behörden meist zu vermeiden sind. Aber nur, wenn man sich rechtzeitig über deren Interessen und die bestehenden Rahmenbedingungen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fischer
Kontakt:
E-Mail:
Web: www.ibfischer.de
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- Autor
54 Jahre 9 Monate her #3698
von
antwortete auf 3-Kammer-Klärgrube oder Kleinkläranlage?
Hallo Ing.-b. Fischer,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wenn man sich mit dem Thema nicht auskennt, steht man doch etwas hilflos da. Jetzt weiß ich erstmal, wie ich vorgehen muss. Gerade die Frage der langfristigen Abwasserentsorgung müssen wir auf jeden Fall zunächst in Erfahrung birngen. Vielen Dank nochmals!!
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wenn man sich mit dem Thema nicht auskennt, steht man doch etwas hilflos da. Jetzt weiß ich erstmal, wie ich vorgehen muss. Gerade die Frage der langfristigen Abwasserentsorgung müssen wir auf jeden Fall zunächst in Erfahrung birngen. Vielen Dank nochmals!!
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