Kläranlage oder Abwasseranschluß?
- Axel
- Autor
54 Jahre 9 Monate her #3730
von Axel
Kläranlage oder Abwasseranschluß? wurde erstellt von Axel
Ein frisch erworbenes Grundstück mit Haus hat bis dato nur eine Jauchegrube, keinen Abwasseranschluss. Das Haus liegt im Außenbereich in NRW.
Nun möchte die Gemeinde vom Anschlusszwang aufgrund der hohen Kosten nicht Gebrauch machen. Der neue Eigentümer möge den Anschluß auf eigene Kosten (ca. 18.000 Euro) herstellen, oder sich vom Anschlusszwand befreien lassen. Die Befreiung gilt aber nur 10 Jahre lang.
Was tun? Zunächst mal nichts, weil das Haus sowieso noch nicht bewohnt wird? Oder doch den teuren Abwasseranschluss auf eigene Kosten?
Wer weiß Rat?
Gruß
Fraggel
Nun möchte die Gemeinde vom Anschlusszwang aufgrund der hohen Kosten nicht Gebrauch machen. Der neue Eigentümer möge den Anschluß auf eigene Kosten (ca. 18.000 Euro) herstellen, oder sich vom Anschlusszwand befreien lassen. Die Befreiung gilt aber nur 10 Jahre lang.
Was tun? Zunächst mal nichts, weil das Haus sowieso noch nicht bewohnt wird? Oder doch den teuren Abwasseranschluss auf eigene Kosten?
Wer weiß Rat?
Gruß
Fraggel
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- watermaster
54 Jahre 9 Monate her #3731
von watermaster
watermaster antwortete auf Kläranlage oder Abwasseranschluß?
Hallo, Fraggel,
dann fang ich mal an:
„Ein frisch erworbenes Grundstück mit Haus hat bis dato nur eine Jauchegrube, keinen Abwasseranschluss. Das Haus liegt im Außenbereich in NRW.“
Antwort: Dann benötigst Du eine Vorklärung (Mehrkammergrube) und eine Nachbehandlungsanlage (Belebungsanlage, Festbettanlage oder Pflanzenanlage o. ä. System). Dazu müsstest du einmal einen groben Vergleich der Systeme vornehmen, dazu schaust Du bitte hier: www.klaeranlagen-vergleich.de/abwasssertechnik-kv.html
Wenn Du Dich für ein oder mehrere Systeme entschieden hast, hole Angebote über den Preisvergleich ein: www.klaeranlagen-vergleich.de/bio-klaeranlage.html
Anschließend rechnest Du den Kanalanschluß dagegen (Freigefälle oder Druckentwässerung)
Freigefälle rechnet sich nach der Beitrags-Satzung der Gemeinde, aber da Du sagst, das Grundstück liege im Außenbereich, kommt eigentlich nur eine Druckentwässerung in Betracht. Grobe Richtung: Ausschließlich monetär betrachtet ist die Druckentwässerung für den Fall günstiger als eine häusliche Kleinkläranlage, wenn der nächste Kanalanschlußpunkt zum öffentlichen Netz (ca.) max. 80 m entfernt liegt. Du rechnest ca. 50 € /lfd. m DE-Rohr (verlegt im Wegeseitenraum, ca. 80 cm tief, DN 50) und zusätzlich ca. 1.500 bis 2.000 € für die Pumpstation mit Schnitzelwerk + Anschlußkosten an den Aufnahmeschacht zzgl. Planungs- und Genehmigungskosten - ohne Stromverbrauch, Zusatzaufwand und Wartungsvertrag.
Frag auch bei der Gemeinde nach, was für die Fall des Kanalanschlusses an Auflagen seitens der Gemeinde kommt. Oft übernimmt die Gemeinde den zunächst privat vorfinanzierten Kanal.
Ich empfehle in jedem Fall, mit einem Variantenvergleich einen Fachplaner zu beauftragen.
„Nun möchte die Gemeinde vom Anschlusszwang aufgrund der hohen Kosten nicht Gebrauch machen. Der neue Eigentümer möge den Anschluß auf eigene Kosten (ca. 18.000 Euro) herstellen, oder sich vom Anschlusszwand befreien lassen. Die Befreiung gilt aber nur 10 Jahre lang.
Was tun? Zunächst mal nichts, weil das Haus sowieso noch nicht bewohnt wird? Oder doch den teuren Abwasseranschluss auf eigene Kosten?
Wer weiß Rat?“
Antwort: Nach dem Nikolauserlaß vom 06.12.1994 haben in NRW die Gemeinden die Möglichkeit, gemeindliche Gebiete auszuweisen, die dauerhaft nicht kanalisiert werden (den Begriff Außenbereich gibt es eigentlich nur im Baurecht). Frage also nach, wie das zur Rede stehende Grundstück bei der Gemeinde geführt wird. Wird dauerhaft nicht kanalisiert, ist die Kleinkläranlage auch als Dauerlösung anzusehen, unabhängig davon, wie lange eine Befreiung befristet ist. Hier hilft ein Blick ins gemeindliche Abwasserbeseitigungskonzept und ggf. auch in den Wirtschaftsplan der Gemeinde.
dann fang ich mal an:
„Ein frisch erworbenes Grundstück mit Haus hat bis dato nur eine Jauchegrube, keinen Abwasseranschluss. Das Haus liegt im Außenbereich in NRW.“
Antwort: Dann benötigst Du eine Vorklärung (Mehrkammergrube) und eine Nachbehandlungsanlage (Belebungsanlage, Festbettanlage oder Pflanzenanlage o. ä. System). Dazu müsstest du einmal einen groben Vergleich der Systeme vornehmen, dazu schaust Du bitte hier: www.klaeranlagen-vergleich.de/abwasssertechnik-kv.html
Wenn Du Dich für ein oder mehrere Systeme entschieden hast, hole Angebote über den Preisvergleich ein: www.klaeranlagen-vergleich.de/bio-klaeranlage.html
Anschließend rechnest Du den Kanalanschluß dagegen (Freigefälle oder Druckentwässerung)
Freigefälle rechnet sich nach der Beitrags-Satzung der Gemeinde, aber da Du sagst, das Grundstück liege im Außenbereich, kommt eigentlich nur eine Druckentwässerung in Betracht. Grobe Richtung: Ausschließlich monetär betrachtet ist die Druckentwässerung für den Fall günstiger als eine häusliche Kleinkläranlage, wenn der nächste Kanalanschlußpunkt zum öffentlichen Netz (ca.) max. 80 m entfernt liegt. Du rechnest ca. 50 € /lfd. m DE-Rohr (verlegt im Wegeseitenraum, ca. 80 cm tief, DN 50) und zusätzlich ca. 1.500 bis 2.000 € für die Pumpstation mit Schnitzelwerk + Anschlußkosten an den Aufnahmeschacht zzgl. Planungs- und Genehmigungskosten - ohne Stromverbrauch, Zusatzaufwand und Wartungsvertrag.
Frag auch bei der Gemeinde nach, was für die Fall des Kanalanschlusses an Auflagen seitens der Gemeinde kommt. Oft übernimmt die Gemeinde den zunächst privat vorfinanzierten Kanal.
Ich empfehle in jedem Fall, mit einem Variantenvergleich einen Fachplaner zu beauftragen.
„Nun möchte die Gemeinde vom Anschlusszwang aufgrund der hohen Kosten nicht Gebrauch machen. Der neue Eigentümer möge den Anschluß auf eigene Kosten (ca. 18.000 Euro) herstellen, oder sich vom Anschlusszwand befreien lassen. Die Befreiung gilt aber nur 10 Jahre lang.
Was tun? Zunächst mal nichts, weil das Haus sowieso noch nicht bewohnt wird? Oder doch den teuren Abwasseranschluss auf eigene Kosten?
Wer weiß Rat?“
Antwort: Nach dem Nikolauserlaß vom 06.12.1994 haben in NRW die Gemeinden die Möglichkeit, gemeindliche Gebiete auszuweisen, die dauerhaft nicht kanalisiert werden (den Begriff Außenbereich gibt es eigentlich nur im Baurecht). Frage also nach, wie das zur Rede stehende Grundstück bei der Gemeinde geführt wird. Wird dauerhaft nicht kanalisiert, ist die Kleinkläranlage auch als Dauerlösung anzusehen, unabhängig davon, wie lange eine Befreiung befristet ist. Hier hilft ein Blick ins gemeindliche Abwasserbeseitigungskonzept und ggf. auch in den Wirtschaftsplan der Gemeinde.
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