Was hat es für Folgen wenn Hersteller die Zulassung nicht mehr verlängert??
- Autor
54 Jahre 9 Monate her #4147
von
Was hat es für Folgen wenn Hersteller die Zulassung nicht mehr verlängert?? wurde erstellt von
Hallo,
meine Eltern haben im Jahr 2000 eine vollbiologische Kleinkläranlage gebaut.
Es ist eine vom Typ Klärpott der Firma Nordbeton (Tropfkörperanlage), diese hat
einen Betonbehälter mit 5 Kammern, 2 Pumpen und Tropfkörper aus Kunststoff.
Siehe hier:
www.ats-scherf.de/Tropfkorper/Kompaktsys.../kompaktsysteme.html
Ich habe hier auf der Vergleichsseite gelesen in Bezug auf die Zukunftssicherheit dass viele Hersteller ihrere Zulassung nicht mehr verlängern.
Was würde das für für diese KleinKlärAnlage bedeuten??
Die Zulassung erfolgte laut Handbuch im Jahr 1999.
mfg
meine Eltern haben im Jahr 2000 eine vollbiologische Kleinkläranlage gebaut.
Es ist eine vom Typ Klärpott der Firma Nordbeton (Tropfkörperanlage), diese hat
einen Betonbehälter mit 5 Kammern, 2 Pumpen und Tropfkörper aus Kunststoff.
Siehe hier:
www.ats-scherf.de/Tropfkorper/Kompaktsys.../kompaktsysteme.html
Ich habe hier auf der Vergleichsseite gelesen in Bezug auf die Zukunftssicherheit dass viele Hersteller ihrere Zulassung nicht mehr verlängern.
Was würde das für für diese KleinKlärAnlage bedeuten??
Die Zulassung erfolgte laut Handbuch im Jahr 1999.
mfg
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- Autor
54 Jahre 9 Monate her #4156
von
Hallo Klärpott,
die Befristung der Zulassungsnummer ist entscheident zum Inbetriebnahmezeitpunkt. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Zulassung abgelaufen sein, hat die Kläranlage keine gültige Zulassungsnummer
. Für die Kläranlage deiner Eltern ist das jedoch unerheblich. Sollte jedoch der die Kläranlage in seiner Bauart verkauft werden, kannst du sie nicht mehr mit einer gültigen Zulassungsnummer veräußern. Da Tropfkörperanlagen in der Bauweise sehr aufwendig sind, ( jedoch in Iherer Funktionsweise 1 A) und dem Marktdruck von SBR- Anlagen nicht standhalten können, haben leider viele Hersteller von der doch kostenintensiven Zulassungsprozedur abgesehen.
Klartext: Kleinkläranlagen dürfen nur mit einer gültigen Zulassungsnummer in Bertrieb gehen. Gültigkeit 5 Jahre. Danach ist diese Anlage erneut dem Deutschen Institut für Bautechnik vorzustellen um ev. Anpassungen an den Stand der Technik zu gewehrleisten.
MfG
Klärer-Th
die Befristung der Zulassungsnummer ist entscheident zum Inbetriebnahmezeitpunkt. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Zulassung abgelaufen sein, hat die Kläranlage keine gültige Zulassungsnummer
. Für die Kläranlage deiner Eltern ist das jedoch unerheblich. Sollte jedoch der die Kläranlage in seiner Bauart verkauft werden, kannst du sie nicht mehr mit einer gültigen Zulassungsnummer veräußern. Da Tropfkörperanlagen in der Bauweise sehr aufwendig sind, ( jedoch in Iherer Funktionsweise 1 A) und dem Marktdruck von SBR- Anlagen nicht standhalten können, haben leider viele Hersteller von der doch kostenintensiven Zulassungsprozedur abgesehen.
Klartext: Kleinkläranlagen dürfen nur mit einer gültigen Zulassungsnummer in Bertrieb gehen. Gültigkeit 5 Jahre. Danach ist diese Anlage erneut dem Deutschen Institut für Bautechnik vorzustellen um ev. Anpassungen an den Stand der Technik zu gewehrleisten.
MfG
Klärer-Th
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- Autor
54 Jahre 9 Monate her #4158
von
guten abend,
wobei natürlich die anlage sehr wohl in sinne des bestandsschutzes und die bisherigen genehmigung weiter betrieben werden kann. solange die anlage ohne größere probleme läuft und die werte einhält. es ist aber von der UWB abhängig und damit vom sachbearbeiter. die haben immer das letzte wort.
gruß
KLARA
wobei natürlich die anlage sehr wohl in sinne des bestandsschutzes und die bisherigen genehmigung weiter betrieben werden kann. solange die anlage ohne größere probleme läuft und die werte einhält. es ist aber von der UWB abhängig und damit vom sachbearbeiter. die haben immer das letzte wort.
gruß
KLARA
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