SBR Kleinkläranlage läuft nicht einwandfrei

  • Autor
55 Jahre 6 Monate her #4046 von
die untere wasserbehörde prüft nur die zulassung des DIBt und vielliecht noch die entsprechenden personen / firmen sowie unter umständen eventuell die ausführung der anlage. mehr aber auch nicht.

alles andere ist sache des bauherrn!
ein aktuelles baugrundachten liegt im normalfall nicht vor (aus kostengründen). daher immer die frage nach der differenz zum wasserspiegel. im groben, wurde ein bodengutachten nicht durchgeführt: schaden des bauherrn. wurde er von der fachfirma nicht darauf hingewiesen: schaden der fachfirma.
(dies ist kein rechtlicher hinweis oder eine beratung). dies ist die allgemeine interpretation der gesetze. wobei die örtlichen bauunternehmen den boden besser kenne als jeder andere.

um mal rein sachmal und auf meiner persönlichen meinung ein statement zu bringen:
das der elektriker die anlage falsch angeschlossen haben soll und zudem der schwimmer ausgetauscht worden ist... ist nicht vertrauenserweckend.

gruß
KLARA

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