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Was muss man bei der Klärschlammentsorgung beachten?

Inhaltsverzeichnis:

Die wichtigsten Punkte vorab:

  • Als Betreiber einer Kleinkläranlage sind Sie zur Schlammabfuhr durch zertifizierte Betriebe verpflichtet.
  • Die Kosten pro m³ Klärschlamm liegen bei  25 bis 55 Euro.
  • Die Häufigkeit wird von der Gemeinde vorgegeben. Bedarfsgerechte Abfuhr ist teilweise möglich.

Klärschlamm enthält sozusagen ein Konzentrat von dem, was unter anderem durch unseren Körper gewandert ist. Daher kann eine Belastung mit Schadstoffen z.B. Medikamenten vorliegen, weshalb Klärschlamm fachgerecht entsorgt werden muss. Dies erfolgt in speziellen Anlagen, in welchen Klärschlamm verbrannt wird, was ca. 80% des anfallenden Klärschlamms ausmacht,  oder nach einer  weiteren Behandlung als Dünger verwendet kann. Das Land Schleswig-Holstein hatte hierzu Analysen durchgeführt, welche die Belastung von Schadstoffen untersuchten. Das Resümee war: 

Generell lassen die Untersuchungsergebnisse darauf schließen, dass die schleswig-holsteinischen Klärschlämme - bis auf wenige Ausnahmen - sehr gering belastet sind.  https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/studieSchadstoffbelastung.html - Analyseergebnisse

Info: Teilweise wird von der Belastung von Schwermetallen gesprochen, was im Haushalt jedoch nicht der Fall ist. Eine Ausnahme bilden höchstens erhöhte Kupferwerte aufgrund von Kupferleitungen.

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Wie erwähnt wird Klärschlamm wegen des hohen Stickstoff- und Phosphatgehalts teilwiese als Dünger genutzt. Wann und wie dies erlaub ist wird durch die Klärschlammverordnung  und die "Düngemittelverordnung, DüMV" geregelt, welche z.B. erlaubte Grenzwerte für Schadstoffe festlegt.

1. Wie oft muss die Klärgrube geleert werden?

Die Häufigkeit der Schlammentsorgung wird von den Gemeinden oder ihren Zweckverbänden festgelegt. In Deutschland gibt es also keine einheitliche Regelung.

Bedarfsgerechte Entsorgung: In vielen Gemeinden ist die "bedarfsgerechte" Abfuhr möglich. Es kann also eine Entsorgung veranlasst werden, wenn die erste Kammer voll ist. Hier bestimmt also unter anderem das Benutzerverhalten und die Größe der ersten Kammer, wie oft die Entsorgung veranlasst werden muss.

Regelabfuhr: In anderen Gemeinden ist eine pauschale Regelung von meist 1x/Jahr vorgegeben.

1.1. Wer veranlasst die Entleerung der Klärgrube?

Wann die Entleerung notwendig ist, weis Ihr Wartungsmonteur, da im Rahmen der Wartung der Füllstand des Schlammspeichers gemessen wird. 

Wer die Entleerung veranlasst hängt wie gesagt von der Gemeinde ab, wo Sie sich befinden. Entweder sorgt die Gemeinde sorgt für die regelmäßige Abfuhr (Regelabfuhr) oder Sie teilen der Gemeinde bzw. dem zuständigen Entsorgungsunternehmen mit, dass eine Entleerung stattfinden muss (bei der bedarfsgerechten Entsorgung).

1.2. Wer darf die Entsorgung durchführen?

Fragen Sie am besten wieder bei Ihrer Gemeinde nach. Einige Gemeinden haben feste Unternehmer, welche die Klärschlammentsorgung durchführen. 

In jedem Fall muss das Unternehmen nach den §§ 56 und 57 des KrWG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) zertifiziert sein. Falls die Gemeinde keine festen Unternehmen vorschreibt, kann diese oder das Umweltamt bzw. die Wasserbehörde in der Regel zertifizierte Entsorgungsunternehmen nennen, welche die Entleerung übernehmen.

1.3. Was ist bei der Schlammabfuhr zu beachten?

Wenn Sie eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben, je nach genutztem System folgende Punkt bei der Entsorgung des Klärschlamms wichtig:

  • Nur der Schlamm aus der Vorklärung muss entsorgt werden.
  • Nennen Sie das zu entsorgenden Volumens („Volumen Schlammspeicher“ bzw. „Volumen Puffer“)
  • Der Inhalt des Bio-Reaktors darf NIE entleert werden.
  • Erst erfolgt der Abzug des Schwimmschlamms dann des Bodenschlamms.
  • Es ist keine 100%ige Reinigung (Spülen) nötig - die Reste dienen als sogenannter Impfschlamm, da dort die zur Reinigung benötigten Mikroorganismen enthalten sind.
  • Die Vorklärung muss anschließend wieder mit Frischwasser befüllt werden.
    Dies geschieht entgegen der Fließrichtung (Schlauch in die zweite Kammer) um ein Verstopfen durch Schlamm vermieden

2. Welche Kosten fallen für die Klärschlammentsorgung an?

Bei einem Einfamilienhaus kostet eine einmalige Entsorgung etwa 200 Euro. Dabei rechnet man pro m³ Klärschlamm 25–55 Euro. Um die genauen Kosten zu erfahren gilt eine der beiden folgenden Optionen:

  1. Entweder bestimmt die Gemeinde das Unternehmen zur Entsorgung, dann erfahren Sie direkt über die Gemeinde die Kosten.
  2. Falls kein Unternehmen von der Gemeinde verpflichtet wurde, können Sie sich selbst einen entsprechenden Entsorger suchen und erfahren vom Unternehmen die Kosten.

Da für jede Anfahrt Kosten von ca. 40-50€ als Anfahrtspauschale entstehen können, ist es oft günstiger, wenn die Entleerung seltener durchgeführt wird. Die Voraussetzung hierfür ist eine ausreichend große Vorklärung der Kleinkläranlage (und die Erlaubnis einer bedarfsgerechten Entleerung). Wenn Sie also das System planen, sprechen Sie mit Ihrer Klärfirma darüber, ob in diesem Punkt eine Optimierung der Anlage möglich ist, um die Entsorgungsintervalle vielleicht auf 48 Monate strecken zu können. 


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