Grundstückseigentümer werden für die Dichtigkeit ihrer Abwasserführungen in die Pflicht genommen. Wer gerade flüchtig die Überschrift gelesen hat, dachte bestimmt über einen Scherz nach, und die Gedanken waren schon im Abwasseranschluss seines Hauses. Zumindest war es soweit richtig, dass man in Gedanken schon mal seine Abwasserführungen begutachtet hat. Denn, nein, es ist kein Scherz. Je nach Regelung in den einzelnen Bundesländern gibt es zeitliche Vorgaben bis wann eine fachliche Untersuchung des Abwasseranschlusses und der Rohrführungen statt zu finden hat.
Diese Regelungen sind im jeweiligen Landeswassergesetz nieder geschrieben. Darin beschrieben ist der Zeitpunkt bis zu welchem Jahr das zu erfolgen hat, und im Regelfall alle wie viel Jahre dieser Vorgang zu wiederholen ist. Die ersten Erkenntnisse zeigen Zeiträume bis 2015 auf. Jeder Grundstücksbesitzer sollte aber sich für seine speziellen Regelungen informieren. Auch wenn der Zeitraum noch etwas hin ist, sollte man sich schon mal mit dem Thema beschäftigt haben. Denn so kann man auch die Kosten etwas besser einplanen und kontrolliert halten.
Denn, ja, auch die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Und es ist eher unwahrscheinlich, wenn man der Vermieter ist, dass diese Kosten als Modernisierungsumlage dienen könnten. Den Aspekt der Hinzunahme in die Betriebskosten sei da noch mal auszuloten. Diese Aspekte greifen in das Mietrecht ein und sind sondiert zu bewerten. Fakt ist auf jeden Fall, die Kosten entstehen zunächst mal. Und zur Abrundung des Ganzen, es steht auch im Landeswassergesetz der Zeitraum fixiert, in dem die Prüfung zu wiederholen ist.
Und wie sollte es auch anders sein, auch für diesen Punkt gibt es eine Statistik. Darin ist wohl ausgeführt, dass 93% der Anschlüsse und deren Rohrführungen undicht wären. Zum staunen ist man veranlasst, wenn man dann noch liest, dass darin auch die Neubauten mit einbezogen wurden. Mal wieder ein Punkt eine Statistik auf den Prüfstand zu bringen, oder mal über Bauqualitäten nachzudenken. Ist das aber ein Grund für solche Maßnahmen? Zumindest denken die Entscheidungsträger in der Form drüber nach.
1. Fachliches zum Thema Abwasserleitungen
Bei undichten Abwassersystemen auf Grundstücken ist es möglich, dass unerwünschter Weise Abwasser austreten kann oder außen fließendes Wasser eindringen kann. Das eine ist sehr wohl zu verstehen, denn wer möchte denn schon, dass in der heutigen Zeit der Boden oder Grundwasser verunreinigt wird. Und das eventuell noch über viele Jahre. Das ist auch nicht schön für sein eigenes Gebäude. Oftmals verbunden mit aufsteigender Feuchtigkeit bei unsachgemäßer Abdichtung.
Allerdings eine Begründung unter dem Aspekt der hydraulischen Überbelastung von weiterführenden Kanalnetzen oder sogar von Kläranlagen bringt ein kleines Lächeln raus. Da wäre wohl eher das Argument, dass für das fremd eindringende Wasser keiner Gebühren zahlt. Dennoch wollen wir auch dem Aspekt Rechnung tragen und etwaigen Wirkungsgraden der Kläranlagen nicht im Wege stehen. Schließlich hat auch jeder Grundstückseigentümer eine Gesamtverantwortung.
Das alles könnte ja in seiner Menge auch dazu beitragen, dass Wirkungsgrade sich verbessern, und die Rechnungen für Abwasser sich zukünftig vermindern. Dies bleibt aber abzuwarten. Im Übrigen gibt es für die Dichtigkeitsprüfung auch eine DIN Norm. Diese DIN Norm mit der Bezeichnung DIN EN 1610 bezieht sich auf neu erstellte Hausanschlüsse und deren Leitungsführungen. Darin ist auch formuliert, dass eine solche Prüfung auch aller 20 Jahre stattzufinden hat.
1.1. Wie erfolgt die Prüfung von Abwasserführungen
Zunächst sei angemerkt, dass alles was vom Hausanschluss beginnend an Rohrführungen und Kanälen, sowie Schächte zu untersuchen ist. Jeder sollte daher wissen, wo sein Abwasseranschluss seines Grundstückes beginnt. Denn jeder Meter ist zu zahlen. Daher rechtzeitig informieren und konkret abstecken, damit man nicht noch zusätzlich für den öffentlichen Bereich mit bezahlt.
In der heutigen modernen Zeit kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass zum Zwecke der Untersuchung keine Gärten auf geschachtet oder Fußböden auf gestemmt werden müssen. Dank der Technik sollte im Wesentlichen alles ohne Zerstörung ablaufen. Allerdings hat auch der Einsatz von Technik seinen Preis. Die verwendete Technik nennt sich Kanal–TV-Kamera. Mit dieser Kamera werden die Leitungen filigran befahren und gesichtet.
Vor der sogenannten Kamerabefahrung werden aber noch einige Arbeitsgänge im Regelfall nötig. Bei den oft sehr alten Leitungen kann man davon ausgehen, dass die Verunreinigungen ein objektives befahren erschweren oder sogar für unmöglich erscheinen lassen. Daher werden vor der Inspektion der Leitungen diese mit einer Hochdrucksprühdüse gereinigt. Man hoffe dann nur, dass ganz alte Leitungen nicht durch das Druckverfahren gänzlich den Geist aufgeben, und in sich zusammenfallen.
Nach der obligatorischen Reinigung wird dann das System befahren. Auch hier wäre eine rechtzeitige Analyse der vorhandenen Rohrführungen nötig, denn wer keine Revisionsöffnung im Gebäude oder einen guten „Einstiegspunkt“ vom Kanalsystem her hat, bekommt ein Problem. Das wäre also auch ein Punkt, um sich doch etwas rechtzeitig um diese Problematik zu kümmern.
Eine Alternative zur der vor genannten Kamera ist das System der „Kanalspüldüse mit Kameraauge“. Sie verfügen über eine größere Reichweite und kommen zeitgleich mit der Spülung zum Einsatz. Eventuell erkundigt man sich über Kostenangebote über beide oder alternativ zulässige Verfahren. Der Fachmann sollte da mit Rat und Tat zur Seite stehen. Allerdings wird keiner daran gehindert, sich an mehreren Stellen Rat und Kostenangebote einzuholen.
1.2. Eine Dokumentation ist nötig
Wie sollte es auch anders sein, schauen allein reicht nicht aus. Wenn, dann muss das gesamte Programm in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet ganz einfach, eine komplette Dokumentation ist zu erstellen. Modern ausgerichtet werden die Daten auf CD oder DVD aufgezeichnet. Hat doch was nettes, wenn man von seinem Abwasserkanal auch eine Bilddokumentation hat. Zuzüglich besteht die Dokumentation aus einem Haltungsbericht und den Haltungsgrafiken.
Allerdings haben die Bilder oder auch vollständiger Weise genannt die Videoaufnahmen eine sinnliche Bedeutung. Mit deren Hilfe werden, soweit nötig, Sanierungsvorschläge unterbreitet. Denn die Leistung beinhaltet ein untersuchen und besichtigen, aber keine Reparatur oder Sanierung des Ganzen, Ergänzend sei zu bemerken, dass aus fachlicher Sicht auch ein Lageplan der Leitungen dem Grundstückseigentümer übergeben werden sollte. Darin enthalten sind die Leitungen und entsprechend der Lage die Schäden genau beziffert.
Der Lageplan sollte in einem Maßstab gereicht werden. Handskizzen zeigen ein eher unprofessionelles Bild des Begutachtenden. Neben der Lage der Rohrführungen sollten auch Aussagen über das Material und die jeweiligen Längen getätigt werden. Vorhandene Schächte sind sehr sinnvoll, wenn sie nicht nur benannt werden, sondern auch konkret eingezeichnet werden.
Auch hier, wie bei allen vorher gehenden Sachständen sollte Beachtung finden, dass diese bereits im Angebot Berücksichtigung finden. Entweder als Einzelpreis oder mit der Aussage, im Preis enthalten. Einige Sachstände als Eventualposition ausweisen zu lassen, könnte zwar das Angebot gut aussehen lassen, aber spätestens bei der Schlussrechnung kann Ernüchterung eintreten.
1.3. Nun kommt die Prüfung in der Praxis
Bis hierhin waren es nur optische Eindrücke von dem zu untersuchenden Leitungssystem. Nun muss aber noch die konkrete praktische Dichtheit nachgewiesen werden. Nach umfangreicher und theoretischer Berechnung wurde ermittelt, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung nur verloren gehen darf. Der Zeitraum zur Feststellung des Wasserverlustes sollte 15 Minuten betragen.
Zur eigentlichen Ausführung ist anzumerken, dass die Verfahrensweise je nach den örtlichen Bedingungen vom Fachmann zu erläutern ist. Allgemein wird am tiefsten Punkt des Systems eine pneumatische Rohrblase druckdicht eingebracht, und damit das System verschlossen. Wenn am höchsten Punkt im System der Wasserspiegel stabil ist, beginnt der 15 Minütige Prüfzeitraum. In den 15 Minuten wird ständig der Wasserverlust durch zugeben von Wasser ergänzt. Das verbrauchte Volumen wird genau bemessen und dokumentiert.
Damit sind wir auch schon beim interessanten Teil angelangt. Wenn die Werte über den Vorgabewerten sich bewegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Damit tritt Plan B in Kraft, sanieren der Grundleitungen. An Hand der Dokumentation sollte es nun leicht fallen die Löcher im System zu finden. Denn nur so kann man dann auch eine effektive Behebung in Angriff nehmen.
1.4. Die Kosten unterscheiden sich
Die alles in allen entscheidende Frage, was kostet das alles? Damit wären wir auch schon wieder bei dem Thema Kostenangebote. Denn jedes Grundstück hat seine individuellen Bedingungen. In den Punkten kann man nicht nach Katalog oder ähnlichen Arbeiten. Von 400 bis 1.800 Euro ist vieles möglich. Abweichungen nach oben denkbar. Fazit ist, sich fachlich beraten zu lassen und ein faires Angebot einfordern!