CE-Kennzeichnung, Nachrüstungen und DIBT-Zulassung
- Autor
54 Jahre 3 Monate her #3895
von
antwortete auf CE-Kennzeichnung, Nachrüstungen und DIBT-Zulassung
guten abend,
danke watermaster.
also man gibt einen "entwurf" ab, der vom dibt genehmigt wird und dann hat man noch einmal die chance zur eigenkontrolle (oder auf rechtschreibfehler usw.). erst nach der widerspruchsfrist oder schriftlicher nicht gebrauchmachung derselben tritt die zulassung dann in kraft, richtig?
gruß
KLARA
danke watermaster.
also man gibt einen "entwurf" ab, der vom dibt genehmigt wird und dann hat man noch einmal die chance zur eigenkontrolle (oder auf rechtschreibfehler usw.). erst nach der widerspruchsfrist oder schriftlicher nicht gebrauchmachung derselben tritt die zulassung dann in kraft, richtig?
gruß
KLARA
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- watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3898
von watermaster
watermaster antwortete auf CE-Kennzeichnung, Nachrüstungen und DIBT-Zulassung
Hallo, Klara,
völlig korrekt.
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