CE-Kennzeichnung, Nachrüstungen und DIBT-Zulassung

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3895 von
guten abend,

danke watermaster.
also man gibt einen "entwurf" ab, der vom dibt genehmigt wird und dann hat man noch einmal die chance zur eigenkontrolle (oder auf rechtschreibfehler usw.). erst nach der widerspruchsfrist oder schriftlicher nicht gebrauchmachung derselben tritt die zulassung dann in kraft, richtig?

gruß
KLARA

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3898 von watermaster
Hallo, Klara,

völlig korrekt.

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