Zulassung für Kleinkläranlagen? Was fordert das Gesetz?

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54 Jahre 3 Monate her #169 von
Hallo an alle!

Mich würde zwecks eines Studienganges einmal interessieren, welche Norm denn zur Zeit und auch in Zukunft für Kleinkläranlagen Gültigkeit findet?
Ist und bleibt das die Zulassung über die DIN 4261 oder wird sich hier in nächster Zeit etwas ändern (eu-Recht lässt grüßen :wink: )?

Würde mich über eine Auskunft sehr freuen!

Danke im Vorraus.

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54 Jahre 3 Monate her #170 von
Hallo Gast,

das EU-Recht hat bereits gegrüßt, eine EU-Norm ist in Teilen eingeführt - in Deutschland als EN 12556, Teil 1-, weitere Teile werden in den nächsten Jahren folgen. Die deutsche "Restnorm" DIN 4261 (neu) ist ebenfalls bereits veröffentlicht worden, wurde schon wieder ergänzt.

Eine Norm muss von der zuständigen Landesbehörde eingeführt werden, wobei in diesem Einführungserlass Abweichungen für das jeweilge Bundesland möglich sind (z.B. in NRW zur alten DIN 4261 kein Sickerschacht nach Ausfaulgruben).

In der Norm sind einige Anlagentypen nicht erfasst (z.B. Pflanzenbeete und SBR-Anlagen), so dass hierfür andere technische Regelwerke herangezogen werden müssen.

Bzg. der Grenzwerte ist die Abwasserverordnung des Bundes massgebend.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
Abwasserberatung Kuster

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54 Jahre 3 Monate her #186 von
Ich wohne in Bayern und in meinem Haus seit 18 Jahren. Seit 2 Jahren Wasserschutzgebiet Stufe III (Städt. Brunnen in 500 m Entfernung) geworden. Gemeinde will die Versickerung im Schacht nur zulassen, wenn biologische Vollklärung erfolgt (z.B. SBR-Anlage) bevor weiter versickert wird. WWA sagt, eigentlich müsste die Gemeinde an kom. Kläranlage anschliessen, Entfernung ca. 1200m bei 3 Anwesen, die einsam oben auf einem Berg stehen (Gefälle zum evtl. Anschluß: ca. 50 m). Gemeinde sagt, es seien 3 "Altanwesen", da würde eine Ausnahmeregelung gelten können.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann Empfehlungen geben. Lt. Gemeinde kostet SBR ca, EUR 10.000 und ein Zuschuß von 5000.- würde es geben. Sind das ominöse Zahlen ? Kostet das dann nicht doch das Doppelte und die Zuschüsse sind "aufgebraucht" ?

Vielen Dank im Namen von 3 Anliegern. :roll:

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54 Jahre 3 Monate her #188 von
Mein Tip:
Seit kurzem ist es möglich, dass die Kosten für die Erstellung des Anschlusskanals zur Sammelkanalisation von der Gemeinde mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die Gemeined zahlt für die Abwassereinleitung aus der von ihr betriebenen kommunalen Kläranlage jährlich Abwasserabgabe an den Staat. Die Gemeinde kann sich dieses Geld für die vergangenen drei Jahre zurückholen (Verrechnen) und zwar bis zur Höhe der Entstehungskosten der Anschlußleitung. Je nach dem wie hoch die die entrichtete Abwasserabgabe war gibts den Anschlusskanal dann quasi "umsonst".
Lassen Sie sich von zuständigen Landratsamt nicht gleich abwimmeln, die Regelung gibt es erst seit ca. einem halben Jahr, nachdem die Stadt München diesbezüglich einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen hat.
Reden Sie am besten mal mit Ihrem Bürgermeister und dem WWA.

Bezügliche Ihrer Anfrage zu den Zuschüssen: Hier gilt die RZKKA. Erklärtes Ziel der bayer. Staatsregierung im Abwassersektor ist es, bisher noch nicht erschlossene Gebiete mit einer ausreichenden Abwasserreinigung auszustatten, und das (vorrangig) mit Hilfe von Kleinkläranlagen. Daher die Förderung.
Um einen Förderantrag zu stellen muß jedoch zunächst die Gemeinde ein Abwasserentsorgungskonzept erstellen in der Sie die künftig geplante Abwasserbeseitigung der noch nicht angeschlossenen Gebiete darlegt. Näheres finden Sie unter www.stmugv.bayern.de/de/wasser/f_rzkka.pdf
Bezüglich der geplanten Versickerung im WSG sollten Sie mal in der Schutzgebietsverordnung nachschauen. Mit Sicherheit ist dort eine Versickerung verboten.
Falls Sie nicht noch eine alte Genehmigung haben (die noch nicht abgelaufen ist) schauts nach meiner Meinung mit einer Zulassung einer neuen Versickerung mau aus. Einen Bestandschutz wie im Baurecht gibts´ hier dann nicht mehr. Entscheiden muß dies aber das zuständige LRA bzw. die keisfreie Stadt. Und ohne Genehmigung gibts auch keine Förderung.

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