Kläranlage Wasserrechtlicher Erlaubniss Abgelaufen ?

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54 Jahre 3 Monate her #190 von
Hallo,

Ich habe vor kurzen ein Wochenendgrundstück gekauft im Brandenburg. Auf dem Grundstück ist eine Mechanische - Teil Biologische Kleinkläranlage die for 10 Jahren gebaut war (Kordes Simlex-Uno). Das Wasserrechtliche Erlaubniss endet in diesem Jahr. Auf die Frage dieses zu verlängern, habe ich negativ Antwort erhalten. Laut Auskunft von Umweltamt, die Anlage soll in eine Vollbiologische Umgerüstet werden oder nur als Grube benuzt werden. Beides ist für mich nicht gut. Was kann in unserem Fall besser sein. Wir sind 4 Personen und sind nur am Wochenende auf dem Grundstück (Freitag - Sonntag). Wenn man über einen Anwalt versucht den Wasserrechtlichen Erlaubniss zu bekommen, ist es eventuell möglich ?

Vielen Dank in vorraus

Alexej

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #191 von
Hallo Alexej,

bei bestehenden Kleinkläranlagen mit oder ohne wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz bzw. mit oder ohne wasserrechtliche Anlagengenehmigung gemäß Landeswassergesetz ist eine Sanierungsaufforderung durch die Wasserbehörde jederzeit möglich.

Bei Anlagen ohne die Erlaubnis oder Genehmigung geschieht dies - falls erforderlich - meist im Zusammenhang mit den notwendigen Anträgen zur Erlangung einer solchen Erlaubnis oder Genehmigung.

Bei Anlagen mit einer gültigen wasserrechtliche Erlaubnis ist dies möglich, da eine wasserrechtliche Erlaubnis grundsätzlich jederzeit frei widerruflich ist. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um auch bestehende Kleinkläranlagen an die jeweils aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik anpassen zu können.

Darüber hinaus steht eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz unter dem Vorbehalt, dass nachträglich zusätzliche Anforderungen an die Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe - und damit auch auf die Kleinkläranlage gestellt werden können.

Da hilft auch kein Anwalt weiter.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
Abwasserberatung Kuster

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #193 von
Hallo,

Vielen Dank für den Antwort !
Was ist denn in meinem Fall sinnvoller uder sparsammer eine Umrüstung der Anlage oder dieses als Grube zu benutzen ? Es ist sehr schwierig für mich eine Entscheideung zu treffen, es ist bloss sehr schade um die bestehende Kläranlage die seit 10 Jahren gut war und jetzt nicht mehr gut genug.

Gibt es eigentlich Ausnahmen ? Z.b wenn man ein Erlaubniss auf einen Jahr oder nur halben Jahr nur Verlängern lässt ?

Vielen Dank

Alexej

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #197 von
Hallo Alexej,

zur Frage, auf einen befristeten Weiterbetrieb für ein halbes Jahr kommt von Amtsseite sicher die Gegenfrage nach dem Sinn einer weiteren halbjährigen Befristung. Also lieber gleich Nägel mit Köpfen machen.

Bezüglich der beiden Möglichkeiten der Nachrüstung würde ich Ihnen dringend zur Umrüstung auf eine vollbiologische Anlage raten. Die Alternative (Abwassersammlung) ist meiner Meinung nach nicht zukunftsfähig. Bedenken Sie nur einmal die hier regelmäßig anfallenden Entsorgungskosten. Die häufig praktizierte landwirtschaftliche Verwertung ist nur noch für wenige Ausnahmefälle (Landwirte mit Güllewirtschaft) zulässig. Das gilt zumindest für Bayern, wies´ bei Ihnen ist weiss ich nicht.
Fragen Sie doch mal bei Kordes nach, vielleicht haben die eine günstige Nachrüstmöglichkeit.

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