Wer ist für die versickerung von kka verantwortlich ?

  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #2965 von watermaster
Hallo,

zur Durchleitung:

Also, allein die Zustimmung (mündliche/schriftliche Zusage) des Nachbarn dürfte nicht genügen, um die Durchleitung als gesichert anzusehen. Dies kann nur durch Eintragung in das Grundbuch an rangbereiter Stelle erfolgen. Du müsstest also tatsächlich mit dem Nachbarn zum Notar gehen und die Durchleitung eintragen lassen. (würde ich sowieso empfehlen!)

zur Ursachenforschung:

Hier wäre es erforderlich, einen klärtechnischen Fachmann zu Rate zu ziehen (vielleicht kann Dein Wartungs- bzw. Einbauunternehmen da Hilfestellung geben. Ansonsten kann Dir die Deutsche Vereinigung für Abwasser, Wasserwirtschaft und Abfall (DWA-Adressen im Internet) Hilfestellung geben und entsprechende Fachleute in Deiner Nähe vermitteln.

Zur Örtlichkeit:

Es gibt einen Kurztest, um die Sickerfähigfkeit des Bodens zu prüfen: Du gräbst ein Loch von ca. 15 ltr Fassungsvermögen, füllst 10 ltr. Wasser ein und misst die Zeit, die vergeht, bis das Wasser vollständig versickert ist (ist natürtlich nur sehr grob, gibt aber erste Anhalte zur Sickerfähigkeit).
200 m weiter kann das natürlich schon wieder ganz anders aussehen, dann hilft alles nix und musst den Untergrund untersuchen lassen durch ein Fachplanungsbüro für Wasserwirtschjaft o. ä. (z. B. mit einer sog. Rammkernsondierung und Ansprache der dann festgestellten unerschiedlichen Erdschichten).

Zur Verantwortlichkeit:

Leider ist da immer der Betreiber dran.

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