Anforderungen für KKL Bau/Verkauf

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2959 von
Hallo an alle,

Ich bin neu hier und will zuerst alle Mitglieder begrüssen.

Ich habe einige Fragen zu KKA, hoffentlich kann mir jemand beraten und helfen:

Welche Regelungen sin zu beachten in KKA Bau?

Wenn KKA nach EU 12566 gemäss sind, müssen sie es auch nach DIN 4261?

Müssen KKA von dem DIBT zugelassen werden?

Wass ist mit den BSB5 und CSB Ablusswerten?Sind sie für jeden Bundesland verschieden?

Ich hoffe es sind nicht viele Fragen..

Vielen Dank

David.P

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2961 von
Hallo David,

willkommen im Forum!
Zu Ihren Fragen:

Welche Regelungen sind zu beachten in KKA Bau?

Maßgebend ist die europäische Norm EN 12566. Natürlich spielen noch andere Normen mit hinein, z.B. was die Wasserdichtigkeit angeht, die DIN EN 1610.

Wenn KKA nach EU 12566 gemäss sind, müssen sie es auch nach DIN 4261?

Die europäische Norm EN 12566 ist verbindliche Grundlage. Die EN 12566 Teil 3 betrifft Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW (Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser). Die DIN 4261 galt früher und ist mittlerweile abgelöst.

Müssen KKA von dem DIBT zugelassen werden?

Ja. Jede zugelassene KKA muss sich über einen längeren Zeitraum auf dem Prüffeld beweisen. Unter anderem werden folgende Kriterien geprüft:

* Wasserdichtheit
* Standsicherheit
* Reinigungsleistung

Natürlich muss ein KKA-Modell nur einmal zugelassen werden. Baugleiche Anlagen, die nach dem Muster in Serie gefertigt werden, haben dann automatisch eine Zulassung.

Was ist mit den BSB5 und CSB Ablusswerten? Sind sie für jeden Bundesland verschieden?

Überall gleich in Deutschland gilt die Abwasserverordnung mit ihrer Mindestforderung:
CSB = 150 mg/l
BSB5 = 40 mg/l

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #2964 von watermaster
watermaster antwortete auf Anforderungen für KKL Bau/Verkauf
Hallo, zusammen,

ergänzend seien noch die weiteren gesetzlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz -WHG, hier insbesondere: §§ 2,3,5,7 und 7 a WHG, das jeweilige Landeswassergesetz - LWG und weitere Normen wie Kommunalabgabengesetz, hier: Kleineinleiterabgabe), evtl. auch Schutzgebietsverordnungen (Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiet mit ggf. verschärften Anforderungen an die Abwasserwerte) erwähnt.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2997 von
Guten Morgen David,

Herr Volkmann und watermaster haben Ihnen bereits nützliche Hinweise zur Ihren Fragen geben können.

Wenn Sie eine Kleinkläranlage bauen, modernisieren oder nachrüsten möchten, stoßen Sie auf eine Vielzahl verschiedenster Herausforderungen.

Gemeinsam mit einigen Abwasserzeckverbänden und Unteren Wasserbehörden haben wir haben im letzten Jahr eine Checkliste entwickelt. Damit wollen wir dem künftigen Bertreiber die wichtigsten Punkte nahe bringen, auf die er bei der Auswahl der optimalen Kläranlage unbedingt achten sollte.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, die einzelnen Angebote genau zu hinterfragen. Nur so finden Sie eine Abwasseraufbereitungstechnologie, die nach dem Einbau ganzjährig zuverlässig hohe Reinigungsleistungen erbringt und Sie nicht mir unvorhersehbaren Folgekosten überrascht.

Hier der Downloadlink zur Checkliste:

WSB® clean - Checklisten [Informationen, Hilfestellung, Hinweise]

Freundliche Grüße aus der sonnenreichsten Gegend Mitteldeutschlands

Lars Bergmann

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3015 von
Hallo David,

der für uns zuständige Abwasserzweckverband hat eine umfangreich Informationsbroschüre zum Thema Kleinkläranlagen herausgegeben.

Meines Wissens nach, sind diesem Beispiel auch andere gefolgt. Schicke einfach eine PN an mich und ich gebe Dir die Kontaktdaten.

Grüße vom Schneiderlein.

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