Wartungsfirma für Fördermittel

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2968 von
Hallo zusammen,

ich war heute bei meinem Zweckverband um meinen Fördermittelantrag abzugeben.

Der Sachbearbeiter hat allerdings meine Wartungsfirma nicht akzeptiert. Er hat das damit begründet, das irgendeine Zertifizierung fehlt.

Kann mir jemand von Euch sagen, welche Qualifikationen so ein Wartungsbetrieb haben soll?:confused:

Danke schon mal im Voraus.

Th. Schneider

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #2969 von watermaster
watermaster antwortete auf Wartungsfirma für Fördermittel
Hallo,

jep, kann ich:
Der Betrieb muss die Fachkunde für die Wartrung von Kleinkläranlagen nachgewiesen haben.
Dies geschieht üblicherweise dadurch, dass sich der Betrieb von einem Fachverband (DWA,BDZ o. ä.) schulen lässt.
Die Voraussetzung sind von Bundes-Land zu Bundes-Land durchaus unterschiedlich, je nach Vorbildung der Wartenden. Immer aber ist -nach meiner Kenntnis -ein mind. 5 Tage-Lehrgang (Seminar zur Erlangung der Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen) erforderlich. Dann gibt es den Nachweis und je nach Bundesland muss die Wasserbehörde den Warter dann auch akzeptieren. In Niedersachsen z. B. muss die Wartungsfirma per Landeswassergsetz zertifiziert sein, in NRW gilt ähnlicheas - aber auf dem Verordnungswege.
Hierzu zählen als Nachweis
1. die persönliche Qualifikation (Bildung, Schulung, Ausbildung, Tätigkeiten, Einweisungsnachweise in zu wartenden Anlagen) und
2. die sächliche Qualifikation mit Fragen nach dem Labornachweis und den Ausstattungen, die für die Wartung zur Verfügung stehen (photometrische Messgeräte, Küvetten, Werkzeuge, Codierungsliste etc.)

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2980 von
Hallo Schneiderlein,

die Bestimmungen hinsichtlich der Wartung sind in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2009) unter dem Punkt 6 "Sonstige Zuwendungsbestimmungen" geregelt.

Unter Punkt 6.2 heißt es genau:

"Der Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung bestätigt dem Bauherrn der privaten Kleinkläranlage die ordnungsgemäße Errichtung der Kleinkläranlage in Form eines Abnahmeprotokolls. Der Bauherr ist zum Abschluss eines Wartungsvertrages und zur ordnungsgemäßen Wartung entsprechend der Bauartzulassung beziehungsweise der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kleinkläranlage innerhalb der Zweckbindefrist verpflichtet."

Demzufolge ist die Wartung entsprechend Bauartzulassung duchzuführen. Dort steht geschrieben, dass die Wartung eine "sachkundige" Person durchführen muss. Als "sachkundig" werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen gewährleisten, dass sie Eigenkontrollen an Kleinkläranlagen sachgerecht durchführen.

In Sachsen wird auch der von 'watermaster' erwähnte Fachkundelehrgang der DWA anerkannt. Lassen Sie sich von Ihrem Wartungsunternehmen die vorhandenen Nachweise geben und stimmen Sie das mit Ihrer Unteren Wasserbehörde oder Ihrem Aufgabenträger ab.

Freundliche Grüße
Lars Bergmann

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2986 von
Hallo watermaster, hallo Herr Bergmann,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.

Ich habe nun endlich mein sach- und fachkundiges Unternehmen gefunden und der Verband hat es auch tatsächlich akzeptiert. :)

Viele Grüße vom Scheiderlein

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #2987 von watermaster
watermaster antwortete auf Wartungsfirma für Fördermittel
Hallo, Schneiderlein,

schön, dass ichhelfen konnte und viel Spaß mit der neuen Anlage.

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #2994 von
Ja, ich hoffe das ich Spass haben werde. Zumindest bin ich schon mal froh, dass ich nicht zentral angeschlossen werde :D!

Nur habe ich im Posting von Herrn Bergmann was von einer "Zweckbindefrist" gelesen.

Was bedeutet das?

Grüße vom Schneiderlein.

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