EU-Richtlinie

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54 Jahre 3 Monate her #3562 von
EU-Richtlinie wurde erstellt von
Es handelt sich doch um eine Richtlinie, aufgrund dessen dem Bürger eingeredet wird, man muß umrüsten. Eine Richtlinie ist doch nur eine Empfehlung. Deutschland handelt also wiedermal im vorauseilenden Gehorsam. Mit dieser Richtlinie sind doch in erster Linie Länder angesprochen, die bis jetzt ihre Abwässer uberhaupt noch nicht geklärt haben. Dem deutschen Bürger werden hier aufgrund einer Empfehlung immense Kosten aufgebürdet. Es wundert micht, das dies so kritiklos hingenommen wird. Es gibt einige Zweckverbände, deren Kläranlagen überdimensioniert sind und die nur zu 30% oder weniger ausgelastet sind. Für die sind die in Zukunft anfallenden Gebühren für Wartung eine willkommene Einnahme. Was wäre denn, wenn sich alle 1,3 Mio. Betreiber einer KKA weigern umzurüsten? In einer Empfehlung sind keine Strafen vorgeschrieben - die gibt es nur in Gesetzen und Verordnungen. Was will man also dem Bürger androhen? Wie kann es auch sein, das Hobbybauern oder Berufsbauern ihre Abwässer ungeklärt auf ihren Feldern verrieseln dürfen und der Eigenheimbesitzer soll für einige tausend Euro umrüsten? Wo ist da die Logik? Wie kann es sein, das Hartz4 Empfängern, die noch aus bessereb Tagen ein Eigenheim besitzen oder dieses geerbt haben, für die Umrüstung von der ARGE ein Darlehen angeboten wird?(so geschehen im sachsen-anhaltinischen Zeitz) Hartz4 Empfänger dürfen eigentlich gar kein Darlehen haben, da Hartz4 lediglich die Grundsicherung darstellt. Es würde mich freuen, wenn sich hier wesentlich mehr Kritik und Wiederstand gegen offensichtliche Abzocke regen würde.

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54 Jahre 3 Monate her #3573 von
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Hallo zusammen,

ja richtig erkannt...es handelt sich lediglich um eine Richtlinie und Deutschland prescht mal wieder mit vollem Elan voran. Es ist eine Richtlinie, gleichwohl dürfen bzw. erlauben sich die Kommunen in Deutschland allerdings eine strengere Gangart anzulegen...mit dem Schutz des Allgemeinwohls, der Umwelt und den natürlichen Ressourcen hat dies in der Regel nicht viel gemeinsam...es geht vielmehr mal wieder um Gebühren.
Kritiker gibt es sehr wohl etliche. Man sollte mal googeln und insbesondere "abwasser-marsch" eingeben. Man wird die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wenn man liest was insbesondere in Brandenburg geschieht.

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54 Jahre 3 Monate her #3589 von
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Hallo brusco 73, hallo masslaender,

Das die EU Vorgaben zur Reinigungsleistung dieser zentralen Anlagen, zu deren Errichtung sie ja auch Fördermittel bereitstellt, macht, halte ich für legitim. Schlimm wird es, wenn an die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen Forderungen gestellt werden, die die benachbarten zentralen Anlagen nicht einmal erfüllen. Diese Forderungen werden aber auf der Kreisebene festgesetzt.

Mir ist nicht bekannt, dass eine Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Klärstufe zwangsweise angeordnet werden kann. Es kann lediglich die Einleitung unzureichend gereinigter Abwässer untersagt werden. Das ist ein Unterschied, denn dann kann man seine Kläranlage, soweit sie dicht ist, als abflusslose Grube weiter betreiben (schöner Schachzug beim Rechtsstreit).

Ich kenne aber auch viele Bürger, vor allem ältere, die auf Grundstücken alleine wohnen und für die eine solche Variante auch wirtschaftlich interessant ist. Ein neuer Behälter in die alte Grube und abfahren lassen, ist eine preiswerte Lösung in der Investition und um den Betrieb von einer Kleinkläranlage braucht man sich auch nicht kümmern.

Nach meinen Erfahrungen sind grundstücksbezogene Einzellösungen mit oder ohne derzeit angebotene Förderung (Sachsen) als Neubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe gegenüber einigermaßen vernünftig geführten zentralen Anlagen oder Gemeinschaftslösungen bei gleicher Berechnungsgrundlage für Betriebskosten (Abschreibung, Abzinsung usw.) betriebswirtschaftlich im Nachteil. Der Streit über die Art der Technik bei dezentralen Anlagen ist dabei in der Grundsatzdiskussion nicht hilfreich.

Gemeinschaftslösungen in Gruppen bis 50 EW oder ortsbezogen können gegenüber zentralen Anlagen durchaus konkurrenzfähig sein, wenn Leitungen nicht im öffentlichen Raum (Straßen, Wege usw.) verlegt werden oder wenn sie im Zuge von Straßenbauarbeiten als Mitverlegung behandelt werden, besonders aber wenn die Überleitungen zu zentralen Anlagen zu teuer werden.

Für diese semizentralen Lösungen braucht man allerdings den gemeinschaftlichen und solidarischen Zusammenschluss der Grundstückseigentümer, der angesichts der unterschiedlichen Interessen (vorstehende genannte Grubenlösung, Nachrüstung u.a.) privatrechtlich schwer zu organisieren ist. Bei einem privaten Zusammenschluss werden außerdem Bürger benötigt, die die organisatorische Führung übernehmen. So eine Lösung ist auch in Brandenburg und gegen den Widerstand von Behörden durchsetzbar. Man braucht aber Geduld und Nerven und vor allem Einigkeit in der Gemeinschaft.

Eigentlich ist es aber Aufgabe der Zweckverbände im Auftrag der Gemeinden, die flächendeckende Entsorgung zu gleichen Preisen für alle Grundstückseigentümer im Entsorgungsgebiet sicherzustellen. Dazu erhält der Zweckverband entsprechende Befugnisse zur Durchsetzung. Für mich besteht das Problem darin, dass der Staat (Kommune und Zweckverband) die Aufgaben als hoheitlich an sich zieht und damit Alternativlösungen abwürgt. Gleichzeitig gibt es seitens der Bürger aber kein Recht auf Bereitstellung dieser Leistung. Sie müssen das Abwasser „andienen“. Ob der Verband das annimmt ist seine Entscheidung. Das ermöglicht den Zweckverbänden die Aufgabe je nach Kassenlage und Wirtschaftlichkeit an den Bürger zurück zu reichen. Zurück kommt natürlich das, was sich für den Verband nicht rechnet.

Solange diese Abschiebungsmöglichkeit besteht, kann natürlich auch keiner für Lücken in der Entsorgung verantwortlich gemacht werden. Ich nenne das „Perfektionierung der Verantwortungslosigkeit“.

Dass überdimensionierte Kläranlagen gebaut wurden, an die mittels passend gerechneter Kostenkalkulationen Ortschaften und Einzelgrundstücke zwangsweise angeschlossen wurden, kann nicht dazu führen, sich in anderen Gebieten aus der Verantwortung zu stehlen. Ich kann es menschlich nachvollziehen, dass es den Verbandsverantwortlichen schwerfällt, den Bürgern einer Ortschaft zu erklären, weshalb sie zum Anschluss an die zentrale Anlage per Anschluss- und Benutzerzwang gezwungen wurden und jetzt der Anschluss des Nachbarortes unter gleichen Rahmenbedingungen plötzlich unwirtschaftlich sein soll.

Warum kann man in diesem Land aber nicht mal zugestehen, Fehler begangen zu haben? Das hilft am Ende doch auch denen, die unter diesen Fehlern leiden, weil sie zumindest die Chance haben, dass sich die gleichen Fehler nicht wiederholen oder für immer festgeschrieben werden.

Ich kann nur hoffen, dass immer mehr Verantwortliche wenigstens die Alternativen nicht mehr behindern. Und ich kann nur hoffen, dass auf der anderen Seite Fehler auch mal verziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Fischer
Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel./Fax: 0371– 511833 (Chemnitz, Sachsen)
Web: www.ibfischer.de

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54 Jahre 3 Monate her #3590 von
antwortete auf EU-Richtlinie
Hallo zusammen. Ich hatte es bereits erwähnt - es handelt sich um eine Richtlinie. Ich habe von der EU eine schriftliche Stellungnahme zu der Problematik vorliegen. Fakt ist, das die EU beispielsweise die (Zwangs)Kanalisierung von Streusiedlungen (sprich Aussenbereiche) nicht vorschreibt! Gleichwohl haben die Länder das Recht, strengere Maßnahmen anzulegen und das wird halt in Deutschland auch so praktiziert eben u. a. weil es überdimensionierte Kläranlagen gibt, die Zweckverbände eine Daseinsberechtigung brauchen, die maroden Kanäle dem Sparverhalten der Bürger nicht mehr gerecht werden und die Scheisse aufgrund geringerer Schmutzwassereinleitung nicht mehr vernünftig abfliesst (deswegen auch regelmäßig Spülungen mit wertvollem Trinkwasser!) erforderlich sind usw...die Liste liese sich beliebig fortsetzen...hinzu kommt das tatasächlich die Finanzlage der Kommunen auch den Anschluss- und Benutzungszwang begründet!!??? Dies wird zumindest so behauptet. Ich versuche seit fünf Jahren eine Zustimmung (wohlgemerkt Zustimmung-eine Genehmigung ist nämlich nicht erforderlich) für eine Nutzwasserrückgewinnungsanlage zu bekommen! Dieser Antrag wird vehement unbearbeitet und unbeschieden zurückgewiesen mit der Begründung das das Gericht entschieden hätte, das ich zum Anschluss verpflichtet sei. Man muss jedoch unterscheiden das ich (und jeder Bürger dieses Landes) laut Grundgesetz auf meinem Grundstück machen kann was ich will, solange dabei das Allgemeinwohl nicht geschädigt wird. Bei einer Nutzwasserrückgewinnungsanlage wird das verschmuzte Trinkwasser (es ist noch kein Abwasser obwohl die Kommune das stets behauptet) im Kreislauf aufbereitet und wiederverwertet, es erfolgt keine Einleitung. Gleichwohl behauptet die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve, man bräuchte dafür eine wasserrechtliche Genehmigung. Im übrigen sei eine Aufbereitung schon deswegen nicht zulässig weil ich halt dem Anschlusszwang unterliegen würde. Absoluter Schwachsinn! Ebenso behauptet die UWB man müsse selbst für die Waschmaschine Trinkwasser verwenden. Ebenso absoluter Schwachsinn! Es gibt ein höchstrichterliches Urteil was besagt, das im Haushalt zwar neben einer Brauchwasserleitung zusätzlich eine Trinkwasserleitung vorgehalten werden muss, womit der Bürger seine Wäsche reinigt bleibt ihm jedoch selber überlassen! So siehts aus bei uns. Die Kommunen berufen sich auf selbstgestrikte Satzungen (die kein Gesetz sind!). Diese Satzungen sind in der regel auf Mustersatzungen der Kommunalverwaltung geschrieben und entsprechen schon lange nicht mehr dem Stand der technik. Ausserdem sind diese Satzungen ebenso schwammig wie die derzeit in Rede stehende Straßenverkehrsordnung (Winterreifenpflicht). Der Anschluss- und Benutzungszwang ist dort geregelt (es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage weil weder im LWG noch im WHG noch im EGWRRL diese Zwangsverpflichtung existiert...es ist eine Hinterlassenschaft aus dem dritten Reich...wers nicht glaubt soll bitte im Internet recherchieren). Fakt ist: Schmutzwasser ist anzudienen wenn welches anfällt und dieses nicht verwertet wird! VERWERTUNG vor BESEITIGUNG...das ist die Vorgabe des Gesetzgebers. Ich habe es schriftlich vom Bundesumweltamt und auch die Kommunalaufsicht des Kreises Kleve hat mittlerweile mir gegenüber bestätigt, das ich für eine Nutzwasseranlage keine Genehmigung benötige und auch kein Anschlusszwang gegeben ist wenn nichts anzudienen ist! Gleichwohl bekomme ich weiterhin Anschlussaufforderungen mit Zwangsgeldandrohung! Einem Bürger ist übrigens eine Belastung durch Anschlusszwang in Höhe von bis zu 25000 Euro durchaus zuzumuten! Das heißt: der Bürger hat kein Recht auf sparsame Haushaltsführung!

Man könnte ganze Aufsätze zu diesem Thema schreiben. Ich wehre mich auch wenn es Nerven kostet. Und es wehren sich immer mehr Bürger gegen die Willkür der Kommunen (siehe Stuttgart). Es gibt Ermessensspielräume und diese haben die Kommunen zu achten...nicht nur wenn es zu ihren Gunsten geschieht sondern auch der Bürger hat ein Anrecht darauf.

Wer mehr wissen möchte oder bereit ist einen steinigen Weg anzutreten, der darf sich gerne melden.

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