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54 Jahre 3 Monate her #3598 von
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Hallo...
Ich habe beschlossen mich an ein Forum zu wenden, weil mir so langsam der Kopf schwirrt und ich mal ein paar klare Aussagen brauche, von Leuten die Ahnung haben.

Also, ich kaufe in Kürze ein kleines Haus in Mecklenburg Vorpommern. Die noch Besitzer haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Kläranlage neu gemacht werden muss. Die Gemeinde oder wer auch immer dafür zuständig ist, hat den Leuten schon die Pistole auf die Brust gesetzt und unter Androhung von Bußgeldern den Einbau einer neuen Anlage bis Ende 2011 gefordert. So, nun meine erste Frage. Ich habe gelesen, dass 2015 das EU Gesetz in Kraft tritt. UNd man also noch bis 2015 Zeit hat. Stimmt das? Oder muss ich mir von der Behörde die Pitole auf die brust setzen lassen?

Es handelt sich um eine 3 Kammer Kläranlage Marke Eigenbau aus DDR Zeiten (Brunnenringe wurden verwendet, das geklärte Wasser versickert und ein Mal im Jahr würde 1m³ Klärschlamm abgefahren mehr weiß ich auch nicht). Hat wohl immer super funktioniert.
Kann man eine eine Anlage Marke Eigenbau auch mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten? Es geht mir natürlich darum, die Sache möglichst günstig zu gestalten...

Kann man die Arbeiten die für das Sezten einer neuen Anlage anfallen in Eingenarbeit leisten? Oder ist es totaler Irrsinn die Erdarbeiten mit Schaufel und Spaten selber zu machen? Wird eine selbst gesetzte Anlage im Anschluss überhaupt abgenommen? Welche Unterlagen und Nachweise will die Behörde sehen?

Ist es möglich mit einer Schilfkläranlage nachzurüsten?

Und zu guter letzt. Welche Anlage für 2-4 Personenhaushalte ist saugünstig und zu Empfehlen? Kann jemand günstige Firmen Empfehlen in der Gegend zwischen Güstrow und Schwerin?

So, das war es erstmal. Ich danke schon mal... Tanki

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54 Jahre 3 Monate her #3603 von
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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3624 von watermaster
watermaster antwortete auf Viele Fragen
Hallo, Tanki,

hier ein paar Antworten:

Fragen:
Also, ich kaufe in Kürze ein kleines Haus in Mecklenburg Vorpommern. Die noch Besitzer haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Kläranlage neu gemacht werden muss. Die Gemeinde oder wer auch immer dafür zuständig ist, hat den Leuten schon die Pistole auf die Brust gesetzt und unter Androhung von Bußgeldern den Einbau einer neuen Anlage bis Ende 2011 gefordert. So, nun meine erste Frage. Ich habe gelesen, dass 2015 das EU Gesetz in Kraft tritt. UNd man also noch bis 2015 Zeit hat. Stimmt das?
Antwort:

Ich denke, dass dies eine Übergangsfrist für MeckPom ist. Ich empfehle jedoch, schon jetzt loszulegen, da im Jahr 2015 die Anlage wohl nicht billiger wird.

Oder muss ich mir von der Behörde die Pistole auf die Brust setzen lassen?

Antwort:
Ja, hier dient als Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln das Gesetz über die Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz MeckPomm.


Es handelt sich um eine 3 Kammer Kläranlage Marke Eigenbau aus DDR Zeiten (Brunnenringe wurden verwendet, das geklärte Wasser versickert und ein Mal im Jahr würde 1m³ Klärschlamm abgefahren mehr weiß ich auch nicht). Hat wohl immer super funktioniert.
Antwort:

Hmmm….mit gut funktioniert meinst Du wohl eher, dass das Abwasser gut abgeflossen ist…

Kann man eine Anlage Marke Eigenbau auch mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten? Es geht mir natürlich darum, die Sache möglichst günstig zu gestalten...

Antwort:
Natürlich kann man das….aber Du benötigst immer 2 Reinigungsstufen (ordnungsgemäße und ausreichend bemessene Vorklärung - Mehrkammergrube und eine Nachbehandlungsanlage - Festbett, SBR-Anlage, Pflanzenanlage o. ä.), ich empfehle einen Eigenbau aber nicht, wenn man nicht vom Fach ist.

Kann man die Arbeiten die für das Setzen einer neuen Anlage anfallen in Eigenarbeit leisten? Oder ist es totaler Irrsinn die Erdarbeiten mit Schaufel und Spaten selber zu machen? Wird eine selbst gesetzte Anlage im Anschluss überhaupt abgenommen?
Antwort:

Also mit Spaten und Schaufel dürftest du wohl Schwierigkeiten haben, hier ist mind. 1 Bagger und etliches Know-how erforderlich (Nivellierung, Planum, Auftriebssicherung etc.), wenn die Anlage in Ordnung ist , wird sie auch abgenommen, unabhängig davon, wer sie gebaut hat.


Welche Unterlagen und Nachweise will die Behörde sehen?
Antwort:

Bevor Du loslegst, solltest du dir über die Art der Anlage im Klaren sein, dann hol dir Angebote ein, du kannst bei vielen Firmen ausmachen welchen Eigenanteil du leisten kannst. Dann musst du eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Wasserbehörde mit den notwendigen Planunterlagen beantragen (kannst du bei deiner Wasserbehörde erfragen). Das Beste ist es, dass auch die Fachfirma den Antrag erstellt, weil da auch abwassertechnische Berechnungen etc. erforderlich werden.

Ist es möglich mit einer Schilfkläranlage nachzurüsten?

Antwort:

Falls dein Grundstück das zulässt , ja.

Und zu guter letzt. Welche Anlage für 2-4 Personenhaushalte ist saugünstig und zu Empfehlen? Kann jemand günstige Firmen Empfehlen in der Gegend zwischen Güstrow und Schwerin?



Antwort :

Da schau mal bitte hier
www.klaeranlagen-vergleich.de/kleinklaeranlagen/portal.htm
nach oder frag bei den Nachbarn oder der Wasserbehörde.

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54 Jahre 3 Monate her #3663 von
antwortete auf Viele Fragen
Hallo Tanki,

einen Termin 2015 habe ich für M/V nicht finden können. Das ist ein Erlass in Sachsen.

Zu den Aussagen von watermaster habe ich einige Ergänzungen:

1. Altanlagen und deren Behälter müssen dicht sein und das muss nachgewiesen werden. Nach meiner Auffassung macht es keinen Sinn, neue Technik in altes Umfeld einzubauen. Schließlich soll die Technik über Jahre und problemlos funktionieren.

2. Ich habe schon Fälle erlebt, bei denen eine komplett neue Kläranlage in die alte Grube versetzt wurde. Man spart gegebenenfalls die Auftriebssicherung. Das hängt aber von den Größen alt und neu ab.

3. Vielleicht lohnt sich eine Umnutzung der Altanlage z.B. zur Regenwassernutzung für den Garten.

4. Technische Kleinkläranlagen müssen eine bauaufsichtsrechtliche Zulassung besitzen. In jedem Fall braucht man eine Einleitegenehmigung bzw. Genehmigung zur Versickerung des gereinigten Abwassers durch die zuständige Wasserbehörde. Eine Kontaktaufnahme ist sehr zu empfehlen. Das gilt besonders bei Pflanzenkläranlagen. Da gibt es in den Behörden sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Außerdem gibt es mitunter besondere Reinigungsanforderungen etwa in Schutzgebieten.

5. Bei Schilfkläranlagen braucht man trotzdem einen dichten Behälter für die Vorklärung (siehe Pkt. 1 bis 3).

6. Eigenleistungen sind schon möglich. Das Baubetriebe das nicht besonders toll finden und auf die Gewährleistung verweisen, ist auch nachvollziehbar. Die meisten Kläranlagenanbieter bieten aber mit und ohne Eigenleistung an. Man sollte allerdings den Umfang der Eigenleistungen genau vereinbaren. Alles zu beauftragen von Planung bis Inbetriebnahme inkl. Genehmigungen geht natürlich auch, kostet aber halt was.

7. In Dorf Mecklenburg gibt es ein Prüffeld für Kleinkläranlagen. Sicher kann man sich dort unabhängig vom Hersteller über die verfügbare Technik informieren. Es gibt auch wissenschaftliche Auswertungen z.B. von der UNI Rostock. Man sollte sich zuerst klar werden, was man will bzw. welche Anforderungen gestellt sind. Es gibt Lösungen mit hoher Reinigungsleistung bis zur Wiederverwendung des gereinigten Abwassers oder Lösungen die nahezu störungslos über viele Jahre funktionieren, oder auch energiesparsame Lösungen. Natürlich gibt es auch Billigvarianten.

Die Wahl ist wie so oft nicht einfach. Ich hoffe, ich konnte bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Fischer
Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel./Fax: 0371– 511833 (Chemnitz, Sachsen)
Web: www.ibfischer.de

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  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #3915 von
antwortete auf Viele Fragen
Meine Frau und ich sind auch gerade dabei ein kleines Haus in Hannover zu kaufen. Von den Vorbesitzern haben wir auch schon erfahren das unbedingt an der Kläranlage noch was gemacht werden muss. Bin auf diesem Gebiet auch völlig neu und aus diesem Grund bin ich sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Ich werde mich vorher noch einmal nach den genauen Spezifikationen erkundigen um dann auch hier konkrete Fragen stellen zu können. So viel ich hier aber schon rauslesen konnte hat da jedes Bundesland seine eigene Regelung. Ist das richtig?

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  • watermaster
54 Jahre 3 Monate her #3982 von watermaster
watermaster antwortete auf Viele Fragen
Hallo , Walter KB,

war jetzt länger nicht im Forum. Darum will ich Deine Frage auch kurz beantworten:

Bundesweit gilt das Wasserhaushaltsgesetz, in Niedersachsen noch das Niedersächsische Wassergesetz. Die technischen Vorgaben findest Du insbesondere in der DIN EN 12566, den Restteilen der DIN 4261 und dem DWA Arbeitsblatt Nr. A 262 (Pflanzenanlagen).

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