Austausch von Komponenten?!?

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54 Jahre 9 Monate her #3985 von
Austausch von Komponenten?!? wurde erstellt von
An alle Spezialisten!

Hab da mal ne Frage:

Stellen wir uns mal vor ich hätte eine SBR-Kleinkläranlage der Firma X (seit 5 Jahren) und die Steuerung dieser "gefällt" mir nicht. (Anfällig auf Umwelteinflüsse, unübersichtlich, Programmierfehler, oder ...)
Kann ich jetzt diese Steuerung der Firma X rausschmeissen und dafür eine der Firma Y einbauen?
Immer vorausgesetzt die neue funktioniert auch: Also Ansteuerung der Ventile; Netzausfall, identische Steuerzeiten; Baugröße; ...
Welche rechtlichen Probleme gibt es hierzu? Erlischt vielleicht sogar die bauaufsichtliche Zulassung? Wie siehts aus mit CE-Kennzeichnung?...

Wenn das nicht gehen sollte: Bewege ich mich dann mit dem Austausch z.B. der Magnetventile auch auf rechtlichem Abstellgleis?

Danke schon mal für die Antworten

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  • Autor
54 Jahre 9 Monate her #3986 von
Hallo Eise,

Es gibt in der Hinsicht keine rechtlichen Probleme, wenn das Reinigungsverfahren beibehalten wird. Die Bauartenzulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik bezieht sich nicht auf die Steuerung.
Die CE-Kennzeichnung spielt da eine untergeordnete Rolle. CE-gibt es auf jeden batteriebetriebenen Spielzeug.
Halt eine laune der EU.
Ein auf einem Produkt angebrachtes CE-Zeichen bedeutet, dass ALLE einschlägigen EU-Richtlinien, die für das Produkt zutreffen, vollständig erfüllt sind. „CE“ selbst steht als Abkürzung für „Communauté européenne“ . Es stellt ein Konformitätszeichen für Produkte dar.Es ist auch ein elementares Anliegen der Mitgliedsstaaten, Verbraucher und Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten zu schützen. Alle Bürger, die die Meinung vertreten, dass es diese Schutzgesetze nicht braucht, könnten sich diese Frage noch einmal stellen, wenn sie selbst Produkte kaufen (Fleisch, Arzneimittel, Autos,…) oder benutzen (Flugzeuge, Kletterseil, Aufzüge, Brotschneidmaschine,…)

Ich hoffe, dass ich damit deine Frage beantwortet habe.
MfG Klärer-TH

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  • Autor
54 Jahre 9 Monate her #3988 von
hallo elise,

eine sehr interessante fragestellung,
und nicht so eine einfache.

leider muss ich meinem vorredner auf einige unschlüssigkeiten aufmerksam machen.

das dibt vergibt die zulassungen, aber gibt sichauch die freiheit die zulassung jederzeit zu wiederrufen bei ungenügender beweisführung (falls bei der prüfung etwas vergessen wurde) oder einer relevanten änderung bei der herstellung, einbau oder bestehenden anlagen.

ist eine änderung der steuerung einer kläranlage eine schwerwiegende änderung? absolut ja. ohne wenn und aber. dieses kann je nach uwb oder dibt mit sofortiger wirkung gelten. damit wäre die wasserrechtliche genehmigung ungültig und der STRAFBESTAND der umweltverunreinigung erfült.
das ist keine kleinigkeit.

sind alle praxiserprüften anlagenherstelller in der lage eine steuerung ohne probleme und leistungseinbuße zu ersetzen? wieder ja. es ist technisch und praxismäßig ohne probleme möglich.

ist es rechtlich erlaubt? ich kenne keine gerichtsbeispiele die dieses rechtlich einwandfrei erlauben!
wenn irgendwer gerichtsurteile oder bescheider der zuständigen behörden kennt...ich würde mich über jeden fetzen infomation freuen!

das CE kennzeichen wird oft missverstanden. es ist nur ein zertifikat auf basis der selbstprüfung des unternehmens zur einhaltung eines mindeststandards der europäischen union. mit anderen worten: derselbe standard fast nach dem 2. weltkrieg in deutschland. zugegeben, etwas übertrieben. aber leider nicht viel.

auch anders geasagt: das ding ist eine lachnummer und erfüllt keinen werbezweck. was eh veboten ist.
ein ce-kennzeichen muss auf zwang erstellt werden für eine geräte-gruppe, unterliegt der selbstkontrolle und darf nicht ohne zwang einer gearäte-gruppe erstellt werden. es ist einfach nicht einmal das papier wert, auf dem es steht. so einfach ist das ce-kennzeichen.

gruß
KLARA

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