Fördergelder Kleinkläranl. auch f. Personen mit 2. Wohnsitz?

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #321 von
Hi zusammen.
Mein Problem ist ein verknüpftes:
Meine Kids besuchen häufig, aber bei weitem nicht 180 Tage im Jahr, den Vater. Dieser will eine Kleinkläranlage bauen/umbauen und behauptet, daß er auch mit dem 2. Wohnsitz der Kinder in den Genuß der Fördergelder kommt.

Also was ist für den Bezug des Fördergeldes nun nachzuweisen?

auf detaillierte Auskünfte hoffend!
Biene

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #327 von
Richtlinien für die Förderung von Kleinkläranlagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Für eine aussagekräftige Anwort müßte wir also erst mal wissen, in wo die Anlage gebaut werden soll.

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #330 von
Hallo Martin,
oh ha; hatte mittlerweile aufgrund der '"Richtlinie" gehofft in Zusammenarbeit mit Frau vom Amt eine ordentliche Auskunft erhalten zu haben.
Nun die Info, daß je Bundesland unterschiedlich!

NRW ist Standort.

Ich bekam die Antwort, daß nur der Erstwohnsitz gefördert wird und daß es eine Verlängerung bis 31.12.05 gegeben hat.

Nun bin ich schwer gespannt, ob es eine Weiterung zum Sachstand von Montag gibt.

Gruß vonner
Biene

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

  • Autor
54 Jahre 3 Monate her #332 von
Hallo Biene,

für NRW gilt kurz und bündig:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung von 375 € je mit Erstwohnsitz gemeldeter Person möglich, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 €.

Also ist der Zweitwohnsitz völlig unbedeutend.

Mit freundlichen Grüßen aus Lüdenscheid
Abwasserberatung Kuster

Bitte Anmelden um der Konversation beizutreten.

Powered by Kunena Forum