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In welcher Region (PLZ) ist die Überprüfung nötig?

Rechtliches zur Dichtheitsprüfung

Inhaltsverzeichnis:

Hausbesitzer zu sein, bedeutet auf der einen Seite ein Stück Freiheit - und auf der anderen Seite kann jede Menge Ärger anstehen. Der Kostenfaktor ist dabei oft die eine Seite des Ärgers, die langsame und unverständliche Bürokratie meist die andere Seite der Medaille. Selbst eine simple Garage am Haus braucht eine Baugenehmigung!

Als Besitzer einer Firma oder eines Eigenheimes bekommt man es auch früher oder später mit Regelungen zu tun, die die Abwasseranlagen betreffen. Beispielsweise kann dies bei der Dichtigkeitsprüfung oder Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen der Fall sein. Die Regelungen des Wasserrechts sind hier als Grundlagen relevant. In Sachen Grundstücksentwässerung hat man es aber auch mit dem Bauordnungsrecht zu tun.

Der Staat mischt sich mit zahlreichen Regelwerken und Vorschriften nicht nur in das Bauen selbst ein, sondern auch in den Betrieb eines Gebäudes und seiner Anlagen. Er setzt zu unseren Gunsten beispielsweise Umweltschutzziele um, kümmert sich um die öffentliche Sicherheit oder sorgt für die Vereinheitlichung von Überprüfungsvorschriften. Bezüglich der Abwasseranlagen musste der Staat - der diesen Teil der Vorschriften zu Gunsten der Firmenbetreiber und Häuslebauer gelockert hatte - zurückrudern. Mangelhafte Entwässerungsanlagen oder eine nicht durchgeführte Dichtheitsprüfung hatten immer wieder Schäden verursacht, die zu Lasten der Umwelt oder anderer gingen.

1. Strafe bei mangelhaften Abwasserleitungen

Führt eine mangelnde Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen dazu, dass andere oder die Umwelt gefährdet werden, ist ein Straftatbestand gegeben.

"Unbefugte Gewässerverunreinigung" durch eine unterlassene Dichtheitsprüfung ist nach § 324 des Strafgesetzbuches mit einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug zu ahnden.

Nun fragt man sich sofort, wie viele Menschen schon wegen nachweisbarer Verunreinigung von Grund- oder Oberflächenwasser, einem Verstoß gegen eine diesbezügliche Vorschrift oder auch nur fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten in Sachen Dichtigkeitsprüfung in den Knast gegangen sein mögen. Kann man sich tatsächlich vorstellen, dass ein Sünder in Sachen Dichtheitsprüfung neben anderen Straftätern seine Strafe abzubrummen hat? Man muss es wohl. Solche Fälle kommen selten, aber bei extremer Verunreinigung der Umwelt, tatsächlich vor, aber sie landen meistens nicht in der Presse - und deshalb wiegen wir uns als Hausbesitzer womöglich in Sicherheit und Ahnungslosigkeit!

Andererseits kann auch ein Beamter der Gewässeraufsichtsbehörden zum Straftäter werden - wenn er nämlich wegsieht und eine umweltbezogene Straftat durch Unterlassen bestimmter Maßnahmen mit verursacht - beispielsweise durch eine unterlassene oder oberflächlich durchgeführte Überprüfung der Nachweise einer Dichtheitsprüfung . Weil diese gesetzliche Regelung besteht, kann man im Fall der Fälle nicht auf einen kulanten Beamten hoffen, der beide Augen zudrückt, nur weil man eine läppische Dichtheitsprüfung nicht vorgenommen hat und nun einen Schadensfall verursacht hat! In diesem Falle muss man unweigerlich mit erheblichen Schadenersatzforderungen und einem Prozess rechnen - und das kommt einen letzten Endes deutlich teurer zu stehen als wenn man sich gleich regelkonform verhalten hätte.

1.1. Defekte Abwasserleitungen - Gründe für das Strafmaß

Eine defekte oder undichte Grundstücksentwässerungsanlage kann nach und nach das Grundwasser verunreinigen oder den Boden mit Coli-Bakterien verseuchen. Die Wassergewinnungsanlagen der Gemeinden können dadurch dauerhaft oder vorübergehend außer Gefecht gesetzt werden.

Zum anderen kann natürlich auch Fremdwasser in die undichte Abwasserleitung eintreten. Das klingt erst einmal vollkommen harmlos, kann aber im schlimmsten Fall zu einer Überlastung öffentlicher Abwasserleitungen oder Kläranlagen führen. Das wiederum schädigt alle Bürger der Umgebung.

abwasserleitungenFolgerichtig muss in bestimmten Fällen eine Dichtheitsprüfung durchführen. Diese muss nach DIN 1986 Teil 30 Standard ausgeführt werden (bei Neubauten, neu erstellten Abwasserleitungen, Revisionsschächten und zugehörigen Elementen nach DIN EN 1610). Es reicht also nicht, einen Teil der Abwasserleitung auf dem eigenen Grundstück auszubuddeln, sie selber in Augenschein zu nehmen und dies als Dichtheitsprüfung auszugeben!

Kosten sind nun einmal des Hausbesitzers Schicksal - und hier werden nun sogar zusätzliche Kosten fällig! Trotzdem kann man auch verstehen, warum der Schutz des Grundwassers und die Entlastung öffentlicher Abwasseranlagen sinnvoll und notwendig sind. Nur dass man jetzt dafür aus eigener Tasche bezahlen soll, das eben ist irgendwie nicht gleich einzusehen! Doch als Grundstücksbesitzer muss man leider für alles gerade stehen, was auf dem eigenen Grundstück passiert - und wenn dies die Allgemeinheit schädigt, muss man auch die Kosten tragen. Und zwar auch, wenn es um vorbeugende Maßnahmen wie eine Dichtheitsprüfung geht!

Man mache sich klar, dass Prävention meist sehr viel billiger kommt als der Schadensfall. Man sollte sein Leben als Grundstückseigner nicht auf dem Glücksprinzip aufbauen, dass schon nichts passieren wird, sondern vernünftigerweise auf sinnvolle Verhinderungsstrategien setzen. Der Staat hilft dabei mit seinen Regularien - und zwar vor allem dann, wenn wir Bürger zu nachlässig sind!

Häuslebauer müssen also wissen, was für neu erstellte Hausanschlüsse bindend ist, alle Schmutz- und Mischwasser führenden Grundleitungen und Anschlusskanäle einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 zu unterziehen.

Gott sei Dank wird von einem nur verlangt, diese alle 20 Jahre zu wiederholen! Wer schon ein Häusle hat, muss seine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 nachweisen und darf dann das Thema ebenfalls für 20 Jahre vergessen. Doch halt! Natürlich gibt es eine Sonderregelung. Leben Sie nämlich in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet bzw. einem Wasserschutzgebiet, werden strengere Regeln zur Anwendung gebracht. Alte Grundstücksentwässerungsanlagen, die vor dem 01.01.1965 gebaut wurden oder solche, die industrielle und gewerbliche Abwässer betrafen, bei denen die Entwässerungsanlagen vor dem 01.01.1990 angelegt wurden, hatten sogar schon bis zum 31.12.2005 eine Dichtigkeitsprüfung nachzuweisen.

The times, they are a-changing, intonierte schon Bob Dylan - und wie Recht er doch hatte! Wäre er Grundstücks- und Hausbesitzer in Deutschland, müsste er ab 2016 ebenfalls die Dichtigkeit aller Abwasserkanäle auf seinem Grundstück sicherstellen und den Nachweis einer durchgeführten Dichtheitsprüfung erbringen. Und er müsste sie auch noch bezahlen - aber wie gesagt: Alle 20 Jahre erscheint eine Dichtheitsprüfung einigermaßen zumutbar. Wissen sollte man, das nicht nur die öffentlichen Abwasseranlagen marode sind und der Sanierung bedürfen.

Einigen Studien zu Folge genügen auch mindestens 93% aller heutzutage existierenden Hausanschlüsse nicht mehr den heutigen Standards und sind mehr oder weniger undicht. In dieser eindrucksvollen Statistik sind keineswegs nur Vorkriegshäuser und Bauruinen erfasst, sondern auch Neubauten! So gesehen, ist eine Dichtheitsprüfung eine schlichte Notwendigkeit, die jeden überzeugen dürfte - denn wir alle wollen sauberes Trinkwasser und unversuchte Böden. Wir erwarten, dass man die Früchte aus unseren Gärten ohne Bedenken essen kann - und zwar ohne dass wir Coli-Bakterien daran zu fürchten haben. Egal, ob Neubau oder Altbau - ein Haus- und Grundstücksbesitzer muss jederzeit sicher sein können, dass alles im grünen Bereich ist. Die durchgeführte Dichtheitsprüfung der Abwasseranlagen enthebt einen natürlich nicht von Schadensfällen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Aber definitiv von solchen, die vermeidbar und voraussehbar waren! Fahrlässigkeit oder Ignoranz kommen einen teuer zu stehen, wie wir erfahren haben. Wenn Sie als Hausbesitzer, Vermieter oder Firmeninhaber mit einem eigenen Grundstück ruhig schlafen wollen, sollten Sie die Dichtigkeitsprüfung alle 20 Jahre zum Thema machen. Je eher, desto besser! Nichts wäre schlimmer als irgendeinen Beamten mit ernstem Blick sagen zu hören "Sie sind wohl nicht mehr ganz dicht!"

2. Wer darf eine Dichtigkeitsprüfung durchführen?

Eine solche Dichtigkeitsprüfung an einer Abwasserleitung darf natürlich nicht von jedermann durchgeführt werden. Dafür werden Sachkundige oder gar Sachverständige herangezogen, für die sehr hohe fachliche und technische Maßstäbe gelten sollen.

So kann es sich bei den Dichtigkeitsprüfern durchaus um von der Industrie- und Handelskammer (kurz: IHK) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige handeln. Außerdem gelten auch Personen mit einem abgeschlossenen Studium in einer technischen Studienfachrichtung oder auch Menschen mit einer handwerklichen Berufsausbildung und einer damit einhergehenden langjährigen Berufserfahrung. Das können zum Beispiel geprüfte Abwassermeister oder Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sein.

Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass die Dichtigkeitsprüfer im Vorfeld Schulungsmaßnahmen ergriffen haben, welche diesen Personenkreis zu der Befähigung der Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen an Abwasseranlagen und Abwasserrohrer befähigen. Als Nachweis hierzu dienen in der Regel entsprechende Zertifizierungen. Die Kenntnisse der Dichtigkeitsprüfer werden in einer praktischen und einer theoretischen Prüfung abgefragt und abgenommen und diese Prüfung muss in der Regel mindestens alle drei Jahre wiederholt werden.

Die Sachkunde der Dichtigkeitsprüfer kann dabei von unterschiedlichen Institutionen wie der Industrie- und Handelskammer, den Ingenieurskammern oder den Handwerkskammern festgestellt und abgenommen werden. Falls in der Zukunft Bedenken gegen die Sachkunde eines Dichtigkeitsprüfers aufkommen oder bestehen sollte, kann ihm die Zertifizierung und die Befähigung, respektive Genehmigung zur Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen an Abwasseranlagen und einer Abwasserleitung durch die entsprechende Einrichtung wieder entzogen werden.

Als Grundstückseigentümer sollte man bei der Auswahl des richtigen Dichtigkeitsprüfers in jedem Falle auf entsprechende Befähigungen und Nachweise achten, damit man sicher gehen kann, eine ordnungsgemäße Dichtigkeitsprüfung seiner Abwasserleitung nach der DIN 1986-30 zu erhalten und einen entsprechend gültigen Nachweis für die nächsten 20 Jahre vorweisen zu können.

2.1. Die zwei Möglichkeiten einer Rohrsanierung an einer Abwasserleitung

Um eine Sanierung einer undichten und damit kaputten Abwasserleitung zu beheben, kennt der Experte insgesamt gesehen wohl zwei Möglichkeiten.

  1. Entweder, man gräbt die Kellersohle und den kompletten Vorgarten auf seinem Grundstück auf (unter Umständen liegt die Abwasserleitung in bis zu 3,50 Meter Tiefe) und man erneuert die gesamten Abwasserrohre. Die Kosten für eine solche Art der Sanierung sind folgerichtig nicht zu unterschätzen, ebenso wie die Belästigung der Umwelt durch Lärm und Dreck.
  2. Die zweite Methode ist eine Rohrsanierung mit einem sogenannten Hausanschluss-Inliner. Bei einer Inlinersanierung erspart sich der Grundstückseigentümer das Ausgraben seiner Abwasserleitung. Die Rohrdiagnose und anschließende Therapie durch einen sach- und fachkundigen Experten erfolgt durch eine Reinigungsöffnung der Abwasserleitung, zum Beispiel im Keller des betroffenen Eigenheims. Sodann wird ein spezieller Abwasserschlauch durch die alte Abwasserleitung gezogen, der die neue Innenwand der Abwasseranlage bildet. Diese speziellen Schläuche, die bei einer Inlinersanierung verwandt werden, bestehen aus beschichteten Polyesternadelfilz, imprägniert mit einem Zwei-Komponenten-Harz. Anschließend werden diese Schläuche mit Druckluft in die alte und undichte Abwasseranlage eingestülpt und nach einigen Stunden ist das Harz in den Schläuchen chemisch ausgehärtet und die Schläuche werden zum Abwasserrohr im Abwasserrohr.

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