1. Vorklärung der Pflanzenkläranlage (z.B. eine Mehrkammerabsetzgrube):
Hier trennen sich die Feststoffe im Abwasser von der Flüssigkeit,
indem sie auf den Boden absacken.
Vorgeschriebene Größe der Vorklärung nach ATV Arbeitsblatt A
262:
- unter 6
EW (Einwohnerwerte) 1,5 m³/EW | mindestens 6m³
- von
7-10 EW +0,75 m³/EW über 6 EW | mindestens
9 m³
- von 11-50 EW +0,5 m³/EW über 10 EW | mindestens
12 m³
Beispiel: Für eine 8 EW-Anlage wird mindestens ein 10,5
m² Behälter gefordert.
2. Von einem Pumpenschacht aus wird das Wasser intervallweise
in das Pflanzenbeet eingeleitet. Dieses ist durch Folie nach unten
hin abgedichtet.
3. Durch die Bakterien die im Boden des Pflanzenbeets
vorhanden sind, wird das Abwasser biologisch gereinigt.
4. Das gereinigte Abwasser gelangt in einen Kontrollschacht,
und kann von dort aus in den Untergrund eingeleitet werden.
Ein Schönungsteich wie auf dem Bild ist vielen Pflanzenkläranlagen
nicht unbedingt erforderlich.
Vorteile von Pflanzenkläranlagen
- Ökologisch
- Niedrige Betriebskosten
- Weiterverwendung des geklärten Wassers teilweise
möglich
- Oft Erstellung in Eigenleistung möglich
Nachteile von Pflanzenkläranlagen
- Großer Platzbedarf (4-5 m² pro Einwohnerwert;
mind. 16m²)
- Erstellung erfordert umfangreiche Erdarbeiten
- Erfordern gärtnerische Pflege