Was bedeuten die Ablaufklassen?

Seit 2005 wird die Leistungsfähigkeit von Kleinkläranlagen in Ablaufklassen eingeteilt. Es gibt folgende Klassen:

  • C für Kohlenstoffabbau
  • N für Nitrifikation
  • D für Denitrifikation
  • +P für zusätzliche Phosphateliminierung
  • +H für zusätzliche Hygienisierung

Die Ablaufklassen in der Praxis

Meist wird bei Kleinkläranlagen lediglich die Reinigungsklasse C, also Kohlenstoffabbau gefordert. Diese erfüllt die behördlichen Mindestanforderungen. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, können weitergehende Reinigungsanforderungen gestellt werden:

  • C: Einhalten behördlicher Mindestanforderungen
  • N: Bei sensiblen Boden- oder Gewässerverhältnissen
  • D: In ökologisch sensiblen Gebieten und Wasserschutzzonen mit höheren Anforderungen an den Reststickstoffgehalt
  • +P: In ökologisch besonders sensiblen Gebieten und Wasserschutzzonen mit der Anforderung vollständiger Nährstoffelimination
  • +H: Bei Einleitung in Badegewässer oder bei Nutzung des gereinigten Abwassers als Betriebswasser

Welche Klasse bei Ihnen gefordert wird, kann Ihnen die zuständige Behörde sagen.

Die Technik

Der technische Aufwand bei der Anlagentechnik hält sich bei den Ablaufklassen “Nitrifikation” und “Denitrifikation” in Grenzen. Bei vielen Systemen sind lediglich Anpassungen im Verfahrensablauf nötig, die über die elektronische Steuerung realisiert werden können. Höherer Aufwand muss für die Klassen “Phosphateliminierung” und “Hygienisierung” getrieben werden. Für die Phosphateliminierung ist ein Fällungsmittel z.B. Eisenchlorid oder Aluminiumchlorid nötig, das dem Abwasser zudosiert werden muss. Bei der Hygienisierung werden Bakterien, Hefen und Pilze aus dem Abwasser entfernt. Dies kann durch Rückhaltung auf physikalischem oder durch physikalisch biologischem Weg geschehen. In der Praxis kommen daher zwei Systeme zur Hygienisierung zum Einsatz:

1. UV-Entkeimung
Dieses Verfahren gibt es bei Kleinkläranlagen seit 2006.
Das vorgeklärte und biologisch gereinigte Abwasser wird mit UV-Licht (Wellenlänge 253 Nanometer) bestrahlt. Die DNA der Mikroorganismen wird manipuliert und die Zellteilung verhindert. Schädliche Keime können sich nicht mehr vermehren.

2. Membranfiltration
Dieses Verfahren gibt es bei Kleinkläranlagen seit 2002.
Das vorgeklärte Abwasser gelangt in die biologische Stufe. Diese ist mit einer Membraneinheit ausgestattet.  Die Membranporen haben einen Durchmesser von wenigen Tausendstel Millimetern, was bedeutet, daß alle Stoffe mit größerem Durchmesser (Bakterien, Hefen, Pilze) diese Membran nicht durchdringen können und herausgefiltert werden.

Auswirkungen auf die Wartung

Je nach Ablaufklasse einer Kleinkläranlage fällt auch der Umfang der Wartung und der Analysen unterschiedlich aus. Bei Anlagen für Kohlenstoffabbau ist bei jeder Wartung nur der CSB im Ablauf der Kläranlage zu messen. Bei Anlagen mit Nitrifikation ist zusätzlich NH4-N und bei Anlagen mit Denitrifizierung der N-anorg. zu messen. Bei der Phosphoreliminierung und der Hygienisierung kommen noch weitere Parameter hinzu.

Fazit

Die Einteilung von Kleinkläranlagen in Ablauf- oder Reinigunsklassen hat den Markt transparenter gemacht. Die Behörde kann nun je nach Situation entscheiden, welche Ablaufklasse gefordert ist, und so unterschiedliche Grundwasser- und Gewässersituationen besser berücksichtigen. Auch für den Endkunden hat die Abstufung Vorteile, kann er sich doch schneller ein Bild von der Leistungsfähigkeit einer Anlage machen.

bv | Klaeranlagen-Vergleich.de

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