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In welcher Region (PLZ) befindet sich die Anlage?

Alle wichtigen Infos zur Wartung Ihrer Kleinkläranlage

Inhaltsverzeichnis:

Jede Kleinkläranlage muss regelmäßig von einer Fachfirma gewartet werden. Dadurch wird die Sicherheit und Reinigungsleistung der Anlage sichergestellt. In diesem Artikel haben wir alles zusammengestellt, was Sie zum Thema Wartung bei der Kleinkläranlage wissen müssen. Es geht zum Beispiel um die Anforderungen und die Abstände der Wartung, um den Wartungsvertrag, das Wartungsprotokoll, Kriterien für eine gute Wartungsfirma und einiges mehr. Außerdem gehen wir kurz auf ein weiteres wichtiges Thema ein: die regelmäßige Eigenkontrolle (auch Betreiberkontrolle genannt), zu der Sie verpflichtet sind.

1. Warum muss meine Kleinkläranlage regelmäßig gewartet werden?

Kleinkläranlagen-Wartung durch einen FachmannEin Vergleich: Ihr Auto muss von Zeit zu Zeit von Ihnen und vom TÜV überprüft werden, um zu gewährleisten, dass es vernünftig funktioniert und nicht die Sicherheit anderer gefährdet. Genauso braucht auch die Kleinkläranlage ab und an eine Wartung.

Arbeitet eine Kleinkläranlage nicht mehr korrekt, so kann dadurch die Umwelt geschädigt werden, weil schlecht geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt. Diese Schäden für die Umwelt sollen natürlich unbedingt vermieden werden.

Neben der Natur ist auch die Gesundheit von Menschen in Gefahr, wenn die Kleinkläranlage nicht richtig funktioniert. Schließlich enthält das Abwasser auch jede Menge Krankheitserreger, mit denen man lieber nicht in Kontakt kommen sollte. Wenn die Kleinkläranlage nun nicht mehr richtig arbeitet und zu viele dieser Keime in den Vorfluter abgibt, könnten Menschen krank werden, die damit in Berührung kommen. Auch das soll durch die regelmäßigen Wartungen und Kontrollen vermieden werden.

Und schließlich kann die regelmäßige Wartung auch Ihnen als Betreiber Ärger und Kosten ersparen. Bei der Wartung fällt nämlich auf, wenn ein Teil demnächst schlappmacht oder ein Filter sich langsam zusetzt. Dann kann rechtzeitig gegengesteuert werden, bevor die Anlage ganz ausfällt und Sie Ihr Abwasser nicht mehr richtig loswerden.
Aus diesen Gründen gilt: Jeder Betreiber einer Kleinkläranlage muss einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abschließen und außerdem regelmäßige Eigenkontrollen durchführen.

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2. Wie oft muss die Wartung meiner Kleinkläranlage stattfinden?

Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Wartungen hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • von der vorgeschriebenen Reinigungsklasse
  • vom genutzten Klärsystem
  • und von den Vorgaben des Herstellers

In den Zulassungsgrundsätzen und der bauaufsichtlichen Zulassung Ihrer Kleinkläranlage ist die Mindestwartungshäufigkeit angegeben.
Bei den Reinigungsklassen gilt:

  • Reinigungsklasse C (Kohlenstoffabbau): Wartung 2 x pro Jahr, Messung des CSB (chemischer Sauerstoffbedarf)
  • Reinigungsklasse N (Nitrifikation): Wartung 2 x pro Jahr, zusätzlich Messung von NH4-N (Ammonium)
  • Reinigungsklasse D (Denitrifikation): Wartung 2 x pro Jahr, zusätzlich Messung von Nanorg (Stickstoffparameter)
  • Reinigungsklasse +P (zusätzliche Phosphateliminierung): Wartung 3 x pro Jahr, Messung weiterer Werte
  • Reinigungsklasse +H (zusätzliche Hygienisierung): Wartung 3 x pro Jahr, Messung weiterer Werte

Fast alle seit 2005 eingebauten Kleinkläranlagen müssen 2 x pro Jahr gewartet werden. Meist wird nur die Reinigungsklasse C gefordert. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind (zum Beispiel in Wasserschutzgebieten), können weitergehende Reinigungsanforderungen gestellt werden. Mit einer einzigen Wartung pro Jahr kommen Sie nur bei den Pflanzenkläranlagen hin. Diese brauchen besonders wenig Kontrolle, unter anderem weil sie weniger technische Teile haben als die anderen Systeme.

Diese Regeln gelten bei Neuzulassungen für eine vollbiologische Kleinkläranlage seit 2005. Mit dieser Neuregelung wurden die Kosten bei der Wartung von Kleinkläranlagen erheblich reduziert, denn davor mussten einige weitere Werte ermittelt werden, die jetzt nicht mehr gefordert wurden. Möglich wurde diese geänderte Regelung durch die Europanorm EN 12566 Teil 3, die neue Festlegungen hinsichtlich der Betriebssicherheit ausweist.

Hier heißt es: „Die Anlagen müssen mit einer Alarmvorrichtung ausgestattet sein, die Betriebsstörungen (beispielsweise elektrisches, mechanisches oder hydraulisches Versagen) anzeigt. Der Hersteller muss angeben, welche Art von Versagen durch die Alarmgebung nachgewiesen wird.“ Mit einer solchen Alarmvorrichtung bemerken Betreiber selbst viel früher, wenn etwas nicht stimmt. Dadurch müssen die Fachfirmen nicht so häufig nach dem Rechten sehen.

Wie ist es nun aber mit Altanlagen von vor 2005? Wie können sie in den Genuss der neuen Wartungsregeln kommen? Die meisten dieser Anlagen basieren noch auf einer alten Zulassung, die oft drei Wartungen pro Jahr vorsieht. Diese Zulassung muss unbedingt berücksichtigt werden. Sie können diese Abstände also nicht einfach ändern, sonst entspricht die Anlage nicht mehr der Zulassung und auch nicht den Festlegungen in der Abwasserverordnung. Wenn jedoch diese Anlagen der EN 12566 und den jeweils gültigen Zulassungsgrundsätzen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) entsprechen, können mit Zustimmung der unteren Wasserbehörde die neuen Wartungsregeln auch für alte Anlagen angewendet werden. Es lohnt sich, bei alten Anlagen nachzufragen, ob diese Änderung möglich ist. Falls Sie als Betreiber eine Altanlage auf zwei Wartungen pro Jahr umsatteln möchten, wird eine Nachrüstung mit entsprechenden Alarmmodulen erforderlich werden. Wartungsbetriebe oder Hersteller von Kleinkläranlagen sollten in diesen Fällen den Behörden eine Bescheinigung vorlegen, dass die entsprechenden Anpassungsmaßnahmen erfolgt sind, damit die neuen Wartungsregeln auch angewendet werden können.

3. Was beinhaltet der Wartungsvertrag?

Im Wartungsvertrag mit Ihrer Fachfirma sollten folgende Punkte festgehalten sein:

  • die Anschriften der Vertragsparteien
  • die Beschreibung Ihrer Kläranlage: Typ, EW (Einwohnerwert) und Standort
  • eine Antwort auf die Frage, wer Kosten für Ersatz- und Verschleißteile übernimmt
  • die Anzahl der Wartungen pro Jahr und ein ungefährer Zeitpunkt
  • unter Umständen Vereinbarungen zur Terminierung der Wartungen
  • Kosten der Wartung
  • Dauer des Vertrags und Regelungen zur Kündigung
  • der Gerichtsstand
  • die Anzahl der Wartungsprotokolle
  • die Ermächtigung der Wartungsfirma, …
    • die Wartungsprotokolle an die zuständige Behörde weiterzuleiten,
    • Kontakt mit der Behörde zu pflegen und
    • als erster Ansprechpartner für die Behörde zu fungieren
  • falls gewünscht: die Verpflichtung der Wartungsfirma, die Protokolle aufzubewahren

4. Was steht im Wartungsprotokoll für die Kleinkläranlage?

Nach der Wartung stellt Ihre Fachfirma ein Wartungsprotokoll zusammen. Dieses fasst die Untersuchungen Ihrer Kleinkläranlage zusammen. Einen Durchschlag bekommen Sie, einen weiteren die zuständige Behörde. Somit kann schnell geprüft werden, ob alle wichtigen Teile funktionieren und die geforderten Ablaufwerte erreicht werden.

Im folgenden Video zeigt Roland Lorenz, wie die Wartung einer Kleinkläranlage funktioniert:

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Welche Details im Wartungsprotokoll festzuhalten sind, ist von Kreis zu Kreis ein wenig unterschiedlich. Diese Angaben können dazugehören:

4.1. Kundendaten und Informationen zur Anlage

Hierzu gehören:

  • die Nummer des Protokolls und Ihre Aktenzeichen bei der Behörde
  • Betreiber und Standort der Kleinkläranlage
  • Technik und Typ der Anlage
  • Datum der Wartung
  • Anzahl der tatsächlichen Einwohner zum Wartungszeitpunkt
  • Art des Abwassers (Haushalt, Restaurant usw.)
  • Termin der letzten Schlammabfuhr bzw. ob eine Abfuhr seit der letzten Wartung erfolgt ist
  • Vermerk, ob das Betriebsbuch von Ihnen geführt wird.

Das Betriebsbuch ist Pflicht und muss von Ihnen als Betreiber geführt werden. Es umfasst aber nur einfache Kontrollen, ob die Anlage noch läuft. Das ist also kaum Aufwand. Genaueres dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

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4.2. Technische Daten und Analysen der Kleinkläranlage vor Ort

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Durchführung der Betreiberkontrollen: Laufen die Pumpen oder Gebläse und ähnliches
  • Zählerstände von Pumpen und Gebläsen
  • sofern vorhanden, Wartung von Luftfiltern, Lamellen oder ähnlichen Anlagenteile
  • Beurteilung des Grubenkörpers der Kleinkläranlage auf Korrosion, Zustand der Trennwände, Dichtigkeit, …
  • Beurteilung des Belüfterbildes in der Klärgrube (Blubbert es so, wie es soll?)
  • Schlammspiegelmessung und Beurteilung von Schwimmschlamm in der Grube
  • Kontrolle von Ablauf, Einleitungsstelle und Pumpenschächten
  • bei Belebungsanlagen: Messung der Sauerstoffwerte in Reaktionskammer und Ablauf
  • Temperatur des Abwassers im Ablauf
  • Vermerk, ob die Abfuhr veranlasst werden muss

4.3. Probenahme und Abwasseranalysen im Labor

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Trübung, Geruch und Färbung des Abwassers
  • CSB (chemischer Sauerstoffbedarf)
  • pH-Wert
  • absetzbare Stoffe
  • selten (je nach Reinigungsklasse): NH4-N (Ammonium-Stickstoff), Nanorg. (anorganischer Stickstoff), Phophat P04-P
  • selten: BSB5 (biologischer Sauerstoffbedarf)

Was diese Werte bedeuten, erklären wir Ihnen im nächsten Absatz.

5. Was bedeuten die Angaben im Wartungsprotokoll?

Hier erhalten Sie nun die Fachinformationen über die wichtigsten Analysewerte, die im Labor für Ihre Kleinkläranlage ermittelt werden.

5.1. CSB (chemischer Sauerstoffbedarf)

Die Bezeichnung CSB findet man im Bereich der Klärtechnik recht häufig. Sie steht zum Beispiel oft auf dem Laborbericht nach der Entnahme einer Wasserprobe im Rahmen der Wartung. Die Abkürzung steht für „chemischer Sauerstoffbedarf“. Das ist die Sauerstoffmenge, die zum Abbau organischer Belastungen im Abwasser erforderlich ist. Für diesen Wert wird also gemessen, wie viel Sauerstoff die chemischen Faulungs- beziehungsweise Reinigungsprozesse im Abwasser verbrauchen. Hohe Werte (also ein hoher Verbrauch an Sauerstoff) bedeuten, dass das Abwasser noch nicht sehr gut geklärt wurde. Der obere CSB-Grenzwert für gereinigtes Abwasser liegt in Deutschland bei 150 mg O2/l.

5.1.1. Warum wird der CSB gemessen?

Abwasser ist komplex und enthält viele unterschiedliche Stoffe. Schmutzstoffe im Abwasser liegen in gelöster und ungelöster Form sowie als organische Verbindungen vor. Solche Verbindungen sind zum Beispiel Fette, Kohlenhydrate oder Eiweiße. Wenn man also wissen will, wie viele Schmutzstoffe noch im Wasser vorhanden sind, müsste man viele unterschiedliche Tests machen, um alles zu finden. Das wäre aufwendig, teuer und am Ende trotzdem nicht vollständig. Man weiß aber, dass der CSB steigt, je mehr Schmutzstoffe sich noch im Wasser befinden. Der Hintergrund ist einfach: Bakterien brauchen Sauerstoff, um das Abwasser zu reinigen und sich dabei zu vermehren. Je mehr Nahrung noch im Wasser zur Verfügung steht, umso mehr Bakterien befinden sich dort und umso höher ist der Sauerstoffbedarf. Deshalb gibt der CSB indirekt einen Aufschluss über die Schmutzstoffe, die sich noch im Wasser befinden.

Wenn man Abwasser in natürliche Gewässer einleitet, das noch einen zu hohen CSB-Wert hat, dann entzieht es dem Bach oder Fluss Sauerstoff, was Pflanzen und Tiere schädigen kann. Gleichzeitig wirken viele Schadstoffe (zum Beispiel Phosphate) als Dünger für Algen und andere Pflanzen, die ein Gewässer zum „Umkippen“ bringen können.

Und: Bei einem zu hohen CSB-Wert kann die Kläranlage anfangen zu stinken. Aus diesen Gründen ist der CSB ein so zentraler Wert in der Klärtechnik.

Weblinks zum CSB:

5.1.2. Wie wird der CSB gemessen?

Die Probe wird im Labor in einer schwefelsauren Lösung gekocht. Dabei wird ein starkes Oxidationsmittel zugegeben (Kaliumdichromat). Aus dem Verbrauch des Oxidationsmittels wird dabei die Menge des verbrauchten Sauerstoffs berechnet. Wartungsfirmen verwenden dazu sogenannte Küvettentests. Eine Küvette ist ein spezielles Gefäß, mit dem optische Untersuchungen leichter möglich sind. Beim Küvettentest wird eine kleine Menge des Abwassers in ein präpariertes Glasröhrchen gegeben und dann mithilfe eines Thermostats gekocht. Nach dem Abkühlen steckt man die Küvette in ein Photometer, das das Messergebnis dann anzeigt.

5.2. BSB5 (biologischer Sauerstoffbedarf)

Dieser Wert muss nur noch in seltenen Fällen bei der Wartung von Kleinkläranlagen ermittelt werden. Hin und wieder taucht er aber doch noch auf.

Es wird gemessen, wie viel Sauerstoff die im Abwasser vorhandenen Mikroorganismen innerhalb von fünf Tagen verbrauchen. Ist der Wert hoch, verbrauchen die Bakterien viel Sauerstoff und das Abwasser ist noch nicht sehr gut geklärt worden. Auch hier ermittelt man also den Sauerstoffbedarf der Bakterien im Wasser, aber auf einem anderen (biologischen statt chemischen) Weg.
Das Verhältnis von CSB und BSB5 ist meist etwa 4:1, die Werte sind also nicht direkt vergleichbar.

Die Messung des BSB5 ist recht aufwendig (immerhin muss fünf Tage lang gewartet werden) und demnach auch teuer. Deshalb wird empfohlen, auf die BSB5-Bestimmung zu verzichten und sie durch den CSB zu ersetzen.

Der obere Grenzwert für den BSB5 liegt in Deutschland bei 40 mg/l.

5.3. pH-Wert

Der pH-Wert gibt den Säure- oder Basengehalt des Abwassers an. Dieser wird zum Beispiel durch scharfe Waschmittel beeinflusst. Neutrales Wasser hat einen pH-Wert von 7,0. Normales Abwasser hat einen Wert von 6 bis 8 und gereinigtes Abwasser liegt meist zwischen 6,5 und 7,5.

Stark säurehaltige oder basische Reinigungsmittel können (bei intensivem Gebrauch) den Wert verändern und die Klärprozesse beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, den pH-Wert bei der Wartung zu messen.

5.4. Absetzbare Stoffe

Schließlich wird im Labor noch eine Absetzprobe durchgeführt. Dort wird gemessen, wie viele Schwebstoffe in der Abwasserprobe sich innerhalb einer bestimmten Zeit am Boden des Gefäßes absetzen.

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6. Vergleich der Wartung von Kleinkläranlagen

Wie häufig muss eine Kleinkläranlage gewartet werden? Was wird gemacht? Und wie lange dauert die Wartung? Wir haben Ihnen die Informationen zur Wartung der verschiedenen Kleinklärsysteme in einer übersichtlichen Vergleichstabelle zusammengefasst:

Festbettmeist 2, seltener 3 Wartungen pro Jahrca. 30 min

  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Laufzeiten der Anlage
  • Kontrolle des Verdichters
  • Kontrolle der Luftfilter
  • gegebenenfalls Ersatz von Verschleißteilen
  • Prüfen der Belüftung im Klärbehälter
  • Entnehmen einer Abwasserprobe
Typ der Kleinkläranlage Anzahl der Wartungen nach DIN 4261, Teil 2 Ungefähre Dauer Was gehört zu den Wartungsarbeiten? (Kann sich von Kreis zu Kreis und von Anlage zu Anlage etwas unterscheiden.)
SBR meist 2, seltener 3 Wartungen pro Jahr ca. 30 min
  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Laufzeiten der Anlage
  • Kontrolle des Verdichters
  • Kontrolle der Luftfilter
  • gegebenenfalls Ersatz von Verschleißteilen
  • Prüfen der Belüftung im Klärbehälter
  • Entnehmen einer Abwasserprobe
Tropfkörper 3 Wartungen pro Jahr ca. 30 min
  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Laufzeiten der Tauchmotorpumpen
  • Reinigung der Tauchmotorpumpen
  • Reinigung der Wippen
  • Entnehmen einer Abwasserprobe
Pflanzen-kläranlagen 1 Wartung pro Jahr ca. 5 bis 10 min
  • Entnehmen einer Abwasserprobe
  • Falls vorhanden: Überprüfung der elektrischen Anlage, Laufzeiten der Tauchpumpen, Reinigen der Tauchpumpen
Mikrofiltration 3 Wartungen pro Jahr ca. 30 bis 40 min
  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Laufzeiten der Anlage
  • Kontrolle des Verdichters
  • falls vorhanden: Kontrolle der Pumpen
  • Reinigung des Filterkörpers
  • Prüfung der Belüftung im Klärbehälter
  • Entnehmen einer Abwasserprobe

Bei allen Kläranlagentypen ist eine Abwasseranalyse im Labor erforderlich, um die Funktion der Kleinkläranlage zu überprüfen. Bei der Mikrofiltration wird meist zusätzlich eine mikrobiologische Untersuchung gefordert. Die notwendigen Analysen sind jedoch von Kreis zu Kreis verschieden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde nach den Anforderungen!

Wichtig zu wissen: Die Anzahl der erforderlichen Wartungen hängt nicht nur vom Typ der Kleinkläranlage ab, sondern auch von der Reinigungsklasse. Wenn eine zusätzliche Phosphateliminierung oder Hygienisierung gefordert ist, werden drei Wartungen pro Jahr fällig. Diese Reinigungsklassen werden jedoch nur in den wenigsten Fällen verlangt. Wenn Sie freiwillig eine höhere Reinigungsklasse einsetzen wollen, sollten Sie dennoch nur die geforderte Klasse beantragen. Sonst verlangt Ihnen die Behörde dauerhaft die höheren Wartungsintervalle und Analysen ab.

7. Wie finde ich ein seriöses und zugleich bezahlbares Wartungsunternehmen?

Diese Frage betrifft alle Betreiber einer Kleinkläranlage. Man möchte gern möglichst gute Qualität zu einem günstigen Preis. Doch wie findet man ein solches Wartungsunternehmen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Grundsätze zusammengetragen, die Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Wartungspartner helfen sollen:

7.1. Das Montageunternehmen als Wartungsfirma

In der Regel bieten Firmen, die Kläranlagen montiert, auch die Wartung an. Das hat durchaus Vorteile:

  • Häufig können Vergünstigungen ausgehandelt werden, zum Beispiel ein Jahr kostenlose Wartung.
  • Die Firma, die die Anlage aufgebaut hat, kennt diese natürlich in- und auswendig.
  • Außerdem können Sie bereits bei der Planung und Montage wertvolle Eindrücke von der Arbeitsweise des Unternehmens bekommen.

Wenn Sie mit Ihrer Montagefirma zufrieden waren und diese angemessene Konditionen für die Wartung anbietet, kann es sinnvoll sein, sie auch direkt mit der Wartung zu beauftragen.

Angebote finden und vergleichen

Es gibt Hunderte von Firmen in Deutschland, die die Wartung von Kleinkläranlagen anbieten. Um Wartungsfirmen in Ihrer Nähe zu finden, können Sie gerne unsere Suche benutzen: 

Hier finden Sie Wartungsfirmen auf der Detuschlandkarte

7.2. Wen beauftragen die Nachbarn?

Wenn in Ihrer Gegend weitere Kleinkläranlagen betrieben werden, fragen Sie doch dort einmal nach, welche Wartungsfirmen beauftragt werden. Zum einen bekommen Sie dadurch wertvolle Tipps und Erfahrungsberichte. Und zum anderen können Sie wahrscheinlich Fahrtkosten sparen, wenn die Firma für mehrere Aufträge in der Gegend nur einmal anfahren muss.

7.3. Der Unterschied zwischen „billig“ und „preiswert“

Natürlich möchte man so wenig wie möglich für die Wartung bezahlen. Aber die Qualität darf darunter nicht leiden. Was nützt es, wenn die Wartung billig war, dafür aber die Anlage früher kaputt geht, ständig Ärger macht oder keine guten Ergebnisse liefert? Oder wenn die Wartungsfirma im Ernstfall nicht erreichbar ist?

Das Problem: Im Prinzip kann jeder Wartungen für Kleinkläranlagen anbieten. Dafür genügt ein mehrtägiger Kurs. Deshalb kann sich die Qualität der Angebote deutlich unterscheiden. Treffen Sie Ihre Entscheidung daher keinesfalls nur über den Preis!

Wichtige Kriterien bei der Vorauswahl eines Anbieters sind:

  • Laufzeit des Wartungsvertrags (Wann können Sie wechseln, wenn Sie nicht zufrieden sind oder ein besseres Angebot bekommen?)
  • Reaktionszeit bei Störungen (Wie oft ist der Monteur in der Nähe?)
  • Transparenz beim Preis (Sind alle eventuell anfallenden Zusatzkosten aufgeführt, also zum Beispiel Laborauswertung, Anfahrt und Mehrwertsteuer?)
  • Stimmt die Anzahl der angebotenen Wartungen mit der vorgeschriebenen Anzahl überein?

Bedenken Sie, dass die Laborauswertung einiges an Kosten verursacht und ein gutes Unternehmen etwa eine halbe Stunde bei Ihnen vor Ort ist. Dazu kommen Anfahrtszeiten und -kosten. Wartungspreise von weit unter 100 Euro pro Wartung müssen zwar nicht gleich bedeuten, dass der Anbieter unseriös ist, aber Sie sollten bei so niedrigen Preisen besonders genau hinschauen. Im besten Fall lässt sich ein „Schnäppchen“ damit erklären, dass das Wartungsunternehmen viele Verträge in der Nähe hat und damit die Fahrtkosten minimiert werden können. Im schlechtesten Fall werden die Arbeiten bei einem zu billigen Preis unsauber ausgeführt oder es tauchen später noch unerwartete Kosten auf.

7.4. Erfahrung kontra Ausbildung

Gut ist natürlich immer, wenn der Wartungsmonteur eine mehrjährige abwasserspezifische Ausbildung vorweisen kann, also zum Beispiel Ver- und Entsorger oder Abwassermeister ist. Trotzdem kann Erfahrung eine solche Ausbildung oft wettmachen. Wer einige Jahre lang Kleinkläranlagen gewartet hat, hat sich in der Regel jede Menge Fachwissen erarbeitet. Eine vorsichtige Frage nach der Erfahrung im Bereich Klärtechnik kann also keinesfalls schaden.

7.5. Zertifiziert oder nicht?

Seit etlichen Jahren gibt es verschiedene Zertifizierungssysteme als Qualitätssicherung der Kleinkläranlagenwartung. Am bekanntesten ist die Zertifizierung durch die DWA-Verbände. Dabei wird geprüft, ob die Wartungsfirmen über eine technische Mindestausstattung verfügen und ob das für die Wartung eingesetzte Personal bestimmte Qualifizierungsvoraussetzungen vorweisen kann. Ist ein Wartungsunternehmen zertifiziert, ist das sicher ein Pluspunkt. Es gibt jedoch auch gute Wartungsanbieter, die sich aus Kostengründen oder prinzipiellen Überlegungen nicht zertifizieren lassen. Sie sollten es also nicht automatisch als No-Go zählen, wenn die Zertifizierung fehlt.

Damit Sie diese DWA-Zertifizierung besser einschätzen können, haben wir Ihnen noch einige Informationen dazu zusammengestellt. Die DWA (Deutsche Vereinigung von Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. nimmt Zertifizierungen von Wartungsfirmen vor, damit Wartungen den aktuellen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören verschiedene Aspekte:

  • Eine zertifizierte Wartungsfirma verpflichtet sich zur Einhaltung der Wartungsstandards nach den einschlägigen DIN-Normen, den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Betriebsanweisungen der Hersteller und den Vorgaben der Wasserbehörden.
  • Es werden technische Mindestausstattungen festgelegt, über die das Unternehmen verfügen muss. Dazu gehören Messgeräte, Hilfsmittel zur Beurteilung der baulichen Substanz, Arbeitsmittel zur Behebung von Schäden und persönliche Schutzausrüstung des Wartungspersonals nach den Erfordernissen der Unfallverhütungsvorschriften.
  • Außerdem wird die Aus- und Weiterbildung des Wartungspersonals festgelegt. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens muss mindestens die in den Zertifizierungsbedingungen genannten Ausbildungen haben und sich jährlich mindestens einen Tag lang fortbilden.

Um zertifiziert zu werden, reicht eine Firma einen Antrag mit Nachweisen über die Anforderungen bei der DWA ein. Wenn diese Unterlagen zu einem positiven Ergebnis führen, findet ein Beratungs- und Zertifizierungsbesuch in der Firma statt. Hierbei sollten alle Mitarbeiter, die Wartungen durchführen, anwesend sein. Wenn dort alles zur Zufriedenheit verläuft, darf die Wartungsfirma das Logo der DWA verwenden und sich als „qualitätsgeprüftes“ oder „zertifiziertes Fachunternehmen“ ausweisen.

Weitere Informationen zur Zertifizierung sowie die Liste der zertifizierten Unternehmen erhalten Sie hier: https://www.dwa-nord.de/de/zertifizierung.html

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7.6. Anbieter genauer unter die Lupe nehmen

Wenn Sie einen Anbieter in der engeren Auswahl haben, dann machen Sie sich im Gespräch einen ersten Eindruck. Antwortet man auf Ihre Fragen kompetent und freundlich? Kann man Ihnen vielleicht Referenzanlagen nennen? Wenn Sie ganz sichergehen wollen, können Sie auch ruhig mal nachfragen, ob Sie das Wartungsunternehmen persönlich besuchen können. Auch wenn Sie das nicht wirklich tun, gibt Ihnen die Reaktion auf diese Frage Hinweise darauf, ob Fahrzeuge und Ausrüstung vorzeigefähig sind.

Fazit: Um einen geeigneten Wartungspartner zu finden, sollte man sich Zeit nehmen. Vergleichen Sie und lassen Sie sich nicht von Kampfpreis-Angeboten blenden! Suchen Sie den Kontakt mit dem Unternehmen und stellen Sie Fragen! Sprechen Sie, wenn möglich, mit anderen Betreibern über deren Erfahrungen. Und wenn Sie einen kompetenten Anbieter gefunden haben, mit dem Sie zufrieden sind, dann wechseln Sie nicht vorschnell. Es lohnt sich nicht, ein Vertrauensverhältnis für ein paar Euro im Jahr zu opfern.

8. Gibt es Fernwartungen von Kleinkläranlagen?

Wir leben in spannenden Zeiten: Man kann heute nicht nur mit seinem Laptop und Smartphone ins Internet, sondern neuerdings sogar mit der Kleinkläranlage. Möglich wird das durch moderne Fernwirktechnik. Sie ermöglicht eine Fernüberwachung per GSM-Modul, also per Mobilfunk.

Einfach erklärt: Die Steuerung der Kleinkläranlage nutzt eine Handyeinheit, um Daten an einen beliebigen Ort zu senden und von dort zu empfangen. Eine Reihe von Herstellern haben in den letzten Jahren entsprechende Module für ihre Steuerung entwickelt oder planen, dies zu tun. Daher ist eine Fernwartung zum Teil tatsächlich schon möglich.

Die Fernwirktechnik hat zwei Funktionsbereiche:

  1. Die Anlage kann Meldungen an das Wartungsunternehmen oder den Servicetechniker senden. Gibt es also beispielsweise eine Störung, kann die Fehlermeldung als SMS über das GSM-Modul versandt werden. Die Textnachricht landet umgehend auf dem Handy des zuständigen Monteurs und kann ihm parallel als E-Mail zugehen. Er kann nun prüfen, ob er das Problem auf die Ferne beheben kann oder ob ein Besuch vor Ort nötig wird. Eine mögliche Anwendung für diese Funktion ist auch die bedarfsgerechte Schlammabfuhr. Dazu wird eine Schlammpegel-Messsonde in die Vorklärung montiert. Hat der Schlammpegel die maximale Höhe erreicht, versendet die Anlagensteuerung eine entsprechende Meldung. Daraufhin kann die Schlammabfuhr organisiert werden, ohne dass der Schlammpegel manuell geprüft werden muss.
  2. Die Anlage kann Befehle vom Wartungsunternehmen empfangen. Ein Servicetechniker kann die Steuerung zum Beispiel per Web-Interface so bedienen, als stünde er direkt davor. Der Wartungsmonteur hat also die Möglichkeit, die Einstellungen der Kläranlage zu verändern, das Betriebstagebuch auszulesen oder Fehler zu analysieren, ohne den Kunden persönlich aufsuchen zu müssen.

Mit diesen technischen Möglichkeiten kann ein Teil der Wartung aus der Ferne geschehen, aber natürlich nicht alles. Nicht möglich sind per Fernüberwachung Arbeitsschritte wie die Entnahme des Abwassers zur Laborkontrolle, die Sichtkontrolle des Bauzustands und der Austausch von Verschleißteilen.

Trotzdem: Auf Dauer gesehen kann die Fernüberwachung Kosten bei der laufenden Betreuung der Abwasseraufbereitung sparen. Es entfallen dann zum Beispiel An- und Abfahrtskosten zur Einstellung der Reinigungsleistung in der Kläranlage oder für die Problemfeststellung. Diese Kosten können sich gerade bei abgelegenen Grundstücken schnell summieren. Außerdem wird die Wartung insgesamt effizienter und reaktionsschneller. Schließlich weiß der Techniker schon vor der Anfahrt, wo vermutlich das Problem liegt und welche Ersatzteile nötig werden könnten. Dadurch kann er Störungen schneller und effizienter beheben. Vor allem in dünn besiedelten Regionen könnte die Fernüberwachung stark an Bedeutung gewinnen, da eine regelmäßige Begutachtung der Kläranlage in diesen Gebieten aufwendig und kostenintensiv ist.

Ein weiterer großer Vorteil: Bei der Fernüberwachung können die gesetzlich vorgeschriebenen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Betreiberkontrollen unter Umständen entfallen. Damit wird die Arbeit deutlich erleichtert und der sichere Betrieb der Anlage gewährleistet.

9. Wichtiger Teil der Wartung: die Betreiberkontrolle

Ein- bis dreimal im Jahr kommt also ein Techniker, um die Funktion der Kleinkläranlage genauer zu überprüfen. Das genügt jedoch noch nicht aus, um den ordnungsgemäßen Betrieb festzustellen. Sie als Betreiber müssen ebenfalls Ihren Beitrag leisten und täglich einen kurzen Blick auf die Anlage werfen. Alle zwei bis vier Wochen wird dann ein genauerer Blick nötig.

Wichtig: Diese Betreiberkontrollen sind gesetzlich vorgeschrieben, Sie sollten sich also wirklich an diese Pflichten halten. Wenn nämlich Probleme auftreten (zum Beispiel Verunreinigungen von Gewässern durch Ihre Anlage) und Sie sich nicht nachweislich an Ihre Kontrollen gehalten haben (Betriebsbuch!), können hohe Kosten oder schlimmstenfalls sogar ein Strafverfahren auf Sie zukommen. Nehmen Sie die Eigenkontrolle Ihrer Kläranlage deshalb ernst!

9.1. Tägliche Betreiberkontrolle

Sie als Betreiber sollten einmal täglich kurz kontrollieren, ob die Anlage in Betrieb ist und reibungslos funktioniert. Das erkennen Sie an den Funktionsleuchten der Steuerung. Meist leuchtet hier ein rotes Lämpchen, wenn eine Störung vorliegt, und ein grünes Lämpchen, wenn alles in Ordnung ist. Manchmal kommt auch ein akustisches Warnsignal hinzu, wenn die Anlage eine Störung meldet. Die Steuerung piept dann und macht so auf sich aufmerksam.

Außerdem sollten Sie täglich einen Blick auf den Zu- und Ablauf der Anlage werfen. Wird Abwasser in die Kleinkläranlage eingeleitet? Verlässt Wasser die Anlage und sieht es klar aus? Macht die Kleinkläranlage irgendwelche seltsamen Geräusche?

Die tägliche Kontrolle kann entfallen, wenn Ihre Anlage Fernwartung ermöglicht und Sie einen entsprechenden Wartungsvertrag abgeschlossen haben. Dann geht bei einer Störung automatisch eine Warnung an Ihre Wartungsfirma, die sich dann um das Problem kümmern kann.

9.2. Monatliche Betreiberkontrolle

Einmal im Monat (bei einigen Anlagen und in einigen Kreisen alle zwei Wochen oder sogar wöchentlich) müssen Sie dann etwas genauer hinschauen:

  • Überprüfen Sie alle zugänglichen Teile auf sichtbare Verstopfungen.
  • Stellen Sie fest, ob in Ihrer Anlage Schwimmschlamm vorhanden ist, der entfernt werden muss.
  • Führen Sie das Betriebsbuch. Dort tragen Sie unter anderem die Betriebsstunden der einzelnen Reinigungsschritte ein, die in der Steuerung angegeben sind. Auch Auffälligkeiten aller Art werden hier eingetragen (und natürlich sofort an die Wartungsfirma gemeldet).
  • Je nach Anlage werden weitere Kontrollschritte nötig, zum Beispiel die Prüfung und Reinigung beweglicher Teile oder der Test von Alarmgebern.

Bei der Inbetriebnahme zeigt Ihnen Ihre Installationsfirma ganz genau, was Sie in welchen Abständen überprüfen und eintragen müssen. Außerdem finden Sie diese Anleitungen noch einmal in der Anleitung Ihrer Kleinkläranlage. Keine Sorge: Diese Kontrollen sind auch für Laien problemlos möglich. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder wenn Sie später nicht mehr genau wissen, was Sie zu tun haben. Die regelmäßigen Wartungstermine vor allem in den ersten Jahren eignen sich, um dieses Wissen aufzufrischen und sich noch einmal zur Erinnerung alles zeigen zu lassen. Gehen Sie dafür ruhig aktiv auf Ihren Wartungsmonteur zu.

Auch die monatlichen Betreiberkontrollen können ganz oder teilweise entfallen, wenn die Anlage per Fernwartung überprüft wird. Zum Beispiel übernehmen die Systeme häufig das Führen des Betriebsbuches, was für viele Betreiber eine deutliche Erleichterung darstellt.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

arum braucht eine Kleinkläranlage eine Wartung?

Wenn eine Kläranlage nicht richtig funktioniert, drohen Schäden für die Umwelt und für die Gesundheit anderer Menschen, die mit dem schlecht gereinigten Abwasser in Kontakt kommen könnten. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Anlage vorgeschrieben.

Wie oft muss eine Kleinkläranlage gewartet werden?

Die Häufigkeit hängt von regionalen Bedingungen, der geforderten Reinigungsklasse und dem Kläranlagentyp ab. Besonders wenig Wartung brauchen Pflanzenkläranlagen: Hier muss in vielen Fällen nur einmal im Jahr die Wartungsfirma kommen. Meist sind jedoch zwei Wartungen pro Jahr vorgeschrieben, manchmal auch drei. 

Was wird bei der Wartung einer Kleinkläranlage überprüft?

Der Techniker nimmt bei der Wartung die ganze Anlage in Augenschein und prüft, ob alles richtig funktioniert. Außerdem kontrolliert er das Betriebsbuch, das Sie führen müssen, und tauscht bei Bedarf Verschleißteile aus. Und schließlich wird noch eine Wasserprobe entnommen, die dann im Labor untersucht wird. Auf diese Weise wird getestet, wie gut das Wasser in der Anlage gereinigt wird.

Was ist ein Wartungsprotokoll?

Die Wartungsfirma schreibt nach jeder Kontrolle ein Wartungsprotokoll, in dem alle wichtigen Ergebnisse festgehalten werden. Einen Durchschlag des Protokolls bekommen Sie als Betreiber, ein weiterer geht direkt an die zuständige Behörde.

Was bedeutet Eigenkontrolle einer Kleinkläranlage?

Sie als Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig die Funktion Ihrer Kläranlage zu überprüfen. Dazu gehört ein täglicher Blick auf die Steuerung und die Anlage selbst, um zu prüfen, ob diese ordnungsgemäß läuft. Mindestens einmal im Monat müssen Sie dann genauer kontrollieren, ob die einzelnen Teile funktionieren. Bei der Installation erklärt Ihnen der Monteur genau, worauf Sie achten müssen. Wichtig: Sie sind verpflichtet, diese Kontrollen auch im Betriebsbuch festzuhalten.

Ist Fernwartung bei Kleinkläranlagen möglich?

Inzwischen gibt es Module, mit denen sich die Kleinkläranlage direkt mit dem Techniker in Verbindung setzen kann. Das ersetzt zwar nicht die komplette Wartung, kann aber trotzdem Geld, Zeit und Mühe sparen. Zum einen werden Anfahrtskosten gespart, wenn ein Techniker ein Problem schon aus der Ferne analysieren oder sogar beheben kann. Und zum anderen kann durch eine Fernwartung die Betreiberkontrolle teilweise oder ganz entfallen. 


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