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Der umfassende Ratgeber: Wasserrechtliche Erlaubnis & Kleinkläranlagen

Inhaltsverzeichnis:

Sie haben vielleicht schon einmal von einer "wasserrechtlichen Erlaubnis" oder einer "Gewässerbenutzung" gehört. Aber was genau bedeuten diese Ausdrücke eigentlich? Lassen Sie uns gemeinsam in diese Themen eintauchen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist wie ein Führerschein für Wassernutzung. Es ist ein offizieller Nachweis, der Ihnen das Recht gibt, Wasser auf bestimmte Weise zu nutzen, ähnlich wie ein Führerschein Ihnen das Recht gibt, ein Auto zu fahren.

Der Zweck dieser Erlaubnis besteht darin, sicherzustellen, dass unsere Gewässer geschützt sind und dass jede Nutzung von ihnen keine schädlichen Auswirkungen hat.

Das führt uns direkt zur "Gewässerbenutzung". Dieser Begriff bezeichnet jede Art von Aktivität, die sich auf ein Gewässer auswirkt, ob es nun ein Fluss, ein See, ein Bach oder auch das Meer ist. Im Grunde genommen bedeutet es, dass Sie das Gewässer in irgendeiner Weise nutzen. Das kann ziemlich breit gefasst sein: Ob Sie nun Wasser zum Trinken entnehmen, es zur Bewässerung Ihres Gartens verwenden, Fische fangen, oder Abwasser aus Ihrer Kleinkläranlage in einen Bach oder Vorfluter einleiten wollen – all das fällt unter den Begriff der "Gewässerbenutzung".

Erlaubnis Kleinkläranalgen

1. Wann benötigt man eine wasserrechtliche Erlaubnis?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten an Ihrem Haus eine Baumaßnahme durchführen, die das Oberflächen- oder Grundwasser beeinflussen könnte. Zum Beispiel, Sie planen, einen neuen Keller zu bauen, der tiefer liegt als der bisherige. Dies könnte das Grundwasser beeinflussen. Oder Sie möchten eben eine Kleinkläranlage errichten. Beide Maßnahmen können das Wasser in Ihrer Umgebung beeinflussen, und dafür benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Sie fragen sich vielleicht: Was passiert, wenn ich die Erlaubnis nicht einhole? Nun, das ist so ähnlich, wie wenn Sie ohne Führerschein Auto fahren würden. Sie können in Schwierigkeiten geraten und möglicherweise eine Geldstrafe erhalten. Darüber hinaus können Sie dazu verpflichtet werden, Schäden, die Sie verursacht haben, zu beheben.

1.1. Wer erteilt die Wasserrechtliche Erlaubnis?

In Deutschland sind für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen in der Regel die unteren Wasserbehörden zuständig. Sie können sich diese Behörden wie Wächter der Gewässer vorstellen. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass unsere Gewässer geschützt und nachhaltig genutzt werden. Sie prüfen jede Anfrage sorgfältig und entscheiden, ob eine Erlaubnis erteilt wird oder nicht.

Sie fragen sich vielleicht, auf welcher Grundlage diese Behörden ihre Entscheidungen treffen. Nun, in Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die den Umgang mit Wasser regeln.

  • Eines der wichtigsten ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sie können sich das WHG ein bisschen wie die Verkehrsregeln für den Umgang mit Wasser vorstellen. Es legt fest, was erlaubt ist und was nicht, und wie man eine Erlaubnis beantragen kann.
  • Es gibt auch spezielle Landeswassergesetze (Linkliste zu den Gesetzen auf Wikipedia) in jedem Bundesland, die zusätzliche Regelungen enthalten können.

Diese Gesetze zusammen bilden die rechtliche Grundlage für Wasserrechtsverfahren in Deutschland. Sie sorgen dafür, dass alle gleich behandelt werden und dass unsere Gewässer auf nachhaltige und verantwortungsvolle Weise genutzt werden.

1.2. Wasserrechtliche Erlaubnis oder wasserrechtlichen Bewilligung?

nun kommen wir zu einem etwas kniffligeren Thema: Im Wasserrecht spricht man von einer wasserrechtlichen Erlaubnis und auch von einer wasserrechtlichen Bewilligung. Was ist der Unterschied? Lassen Sie uns das anhand eines Beispiels erklären: Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine kleine Party im Garten veranstalten. Dafür brauchen Sie keine Erlaubnis von der Gemeinde. Wenn Sie aber eine große öffentliche Veranstaltung mit vielen Menschen planen, benötigen Sie wahrscheinlich eine detailliertere Genehmigung. In der Wasserwelt ist es ähnlich.

  • Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist notwendig, wenn man etwas Kleineres vorhat, das dennoch Auswirkungen auf ein Gewässer hat, zum Beispiel bei einer Kleinkläranlage für den privaten Gebrauch.
  • Eine wasserrechtliche Bewilligung dagegen ist eine stärkere Form der Genehmigung. Sie ist notwendig für größere Maßnahmen, die eine langfristige oder erhebliche Auswirkung auf ein Gewässer haben könnten, wie zum Beispiel der Bau eines Staudamms.

Dann gibt es noch die Einwirkungen auf Gewässer, die als Benutzung gelten. Stellen Sie sich vor, ein Gewässer ist wie Ihr Zuhause. Wenn jemand reinkommt und sich nur umschaut, ist das keine Benutzung. Aber wenn jemand anfängt, Dinge zu bewegen, Möbel umzustellen oder Wasser aus Ihrem Wasserhahn zu nehmen, dann wäre das eine Benutzung.

Bei Gewässern ist es ähnlich: Wenn Sie Wasser entnehmen oder einleiten, Grundwasser fördern oder ähnliches, dann ist das eine Benutzung, die eine Erlaubnis oder Bewilligung erfordert.

2. Kleinkläranlagen und die wasserrechtliche Erlaubnis

Es gibt bestimmte rechtliche Bestimmungen, die regeln, wie Abwasser und Schlamm aus diesen Kleinkläranlagen entsorgt werden müssen. Stellen Sie sich vor, Sie haben in Ihrem Haus eine kleine Party veranstaltet und jetzt ist es Zeit, aufzuräumen. Sie können nicht einfach alle Abfälle in Ihren Garten werfen, oder? Ähnlich ist es mit Abwasser und Schlamm aus Kleinkläranlagen - sie müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, um die Umwelt und unsere Wasserressourcen zu schützen.

Zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer oder den Untergrund ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. 

3. Was besagt die Abwasserbeseitigungspflicht

Wer hat denn normalerweise die Pflicht, sich um die Abwasserbeseitigung zu kümmern? Die Aufgabe, schmutziges Wasser (Abwasser) sauber zu machen, liegt normalerweise bei den Gemeinden (Städten und Dörfern), so wie es das Wassergesetz der einzelnen Länder besagt. Aber manchmal kann die Gemeinde sagen, dass sie nicht für alles Abwasser verantwortlich ist. Sie kann das in ihrem offiziellen Plan für die Abwasserentsorgung so festlegen. Sie kann das jedoch nur machen, wenn es nachweislich zu schwierig oder zu teuer ist, das Abwasser selbst zu reinigen, oder falls die Struktur der Stadt oder des Dorfes das nicht zulässt. 

Wenn die Gemeinde das Abwasser in bestimmten Fällen nicht reinigen kann, dann muss derjenige es reinigen, bei dem es entsteht. Das ist normalerweise der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Abwasser entsteht. Wenn Abwasser auf einem Grundstück entsteht, das nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist, und die Gemeinde hat entschieden, dass sie dieses Abwasser nicht reinigen will, dann muss der Eigentümer oder Mieter des Grundstücks das Abwasser beseitigen.

3.1. Sind der Antrag auf Abwasserbeseitigungspflicht und die wasserrechtliche Erlaubnis identisch?

Tatsächlich werden Sie als künftiger Kleinkläranlagen-Betreiber von der Unteren Wasserbehörde verpflichtet, einen Antrag auf die "Abwasserbeseitigungspflicht" zu stellen, damit Sie ihr Abwasser ableiten dürfen. Dieser Antrag ist dabei auch kostenpflichtig (200-300€).

Der Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht und die wasserrechtliche Erlaubnis sind nicht dasselbe, auch wenn sie beide mit der Verwaltung von Wasser und Abwasser zusammenhängen.

Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht bezieht sich speziell auf die Verantwortung für die Entsorgung von Abwasser. Wenn Sie eine Kleinkläranlage betreiben, sind Sie dafür verantwortlich, dass das von der Anlage produzierte Abwasser ordnungsgemäß entsorgt wird. Dies kann bedeuten, dass Sie dafür sorgen müssen, dass das Abwasser richtig behandelt und dann sicher in ein Gewässer oder in den Untergrund eingeleitet wird. Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht ist also eine formelle Anerkennung dieser Verantwortung.

Die wasserrechtliche Erlaubnis hingegen ist eine allgemeinere Genehmigung, die Sie benötigen, wenn Sie Gewässer in irgendeiner Weise nutzen möchten, die über das normale Maß hinausgeht. Das könnte zum Beispiel das Einleiten von behandeltem Abwasser aus Ihrer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund sein. Aber es könnte auch andere Dinge betreffen, wie zum Beispiel das Entnehmen von Wasser aus einem Fluss oder See für industrielle Zwecke.

Wasserrechtliche Erlaubnis & Abwasserbeseitigungspflicht

In der Praxis könnten beide Genehmigungen für den Betrieb einer Kleinkläranlage erforderlich sein, da Sie sowohl die Verantwortung für die Abwasserentsorgung übernehmen als auch Gewässer in einer Weise nutzen, die eine Erlaubnis erfordert. Sie sollten sich daher bei der zuständigen Behörde informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen haben.

3.2. Wie ist das mit der Abwasserbeseitigungspflicht bei Neubauten?

Wenn jemand ein Grundstück bebauen will, auf dem in der Zukunft Abwasser entstehen wird, und dieses Grundstück ist nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen, dann entscheidet die Wasserbehörde, was passieren soll.

  • Aber der Eigentümer oder Mieter des Grundstücks muss erst einen Antrag stellen.
  • Wenn jemand eine kleine Kläranlage oder eine Grube baut, um das Abwasser zu sammeln, dann ist der Eigentümer oder Mieter des Grundstücks dafür verantwortlich.
  • Er muss auch die nötigen Genehmigungen einholen, wenn er das Abwasser in den Kanal einleiten will.

Es ist so, als ob Sie eine Party veranstalten, bei der viel Müll anfällt. Normalerweise wäre die Gemeinde dafür zuständig, den Müll abzuholen. Aber manchmal sagt die Gemeinde, dass sie den Müll nicht abholen kann, weil es zu schwierig oder zu teuer ist. Dann müssen Sie selbst für die Müllentsorgung sorgen. Wenn Sie eine Party planen, bei der viel Müll anfallen wird, und die Gemeinde sagt, dass sie den Müll nicht abholen kann, dann müssen Sie vorher einen Plan machen, wie Sie den Müll entsorgen werden. Und Sie sind verantwortlich dafür, dass dieser Plan funktioniert.

Die folgende Tabelle nochmal genau, wann die Gemeinde und wann ein Verfügungsberechtigter (also Sie z.B. als Eigentümer) zuständig sind.

Teil der Abwasserbeseitigung Art der dezentralen Abwasserbeseitigung
KKA mit Einleitung in ein Gewässer KKA mit Einleitung in einen öff. Kanal Abflusslose Sammelgrube
Sammeln des Abwassers Verfügungsberechtigten des Grundstückes
Behandeln des Abwassers Verfügungsberechtigten des Grundstückes Gemeinde bzw. Verband
Einleitung des Abwassers in Gewässer Verfügungsberechtigten des Grundstückes Gemeinde bzw. Verband
Beseitigung des Schlamms in KKA aus Absetz- & Ausfaulgruben Gemeinde bzw. Verband entfällt
Überwachung der Selbstüberwachung und Wartung von und der Kleinkläranlagen¹

3.3. Wichtige Gesetzestexte:

  1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • § 8 und 9: Regelung der Gewässerbenutzung
    • § 45: Festlegung der Abwasserbeseitigungspflicht
    • § 58: Notwendigkeit einer Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer
  2. Abwasserverordnung (AbwV)
    • Anhang 49: Spezifische Anforderungen an Kleinkläranlagen
  3. Landeswassergesetze
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