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Wartung von Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen müssen von Gesetzeswegen regelmäßig gewartet werden. Dies darf nur von zertifizierten Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Wie finde ich so ein Unternehmen? Arbeitet eine Kleinkläranlage nicht einwandfrei, kann die Umwelt in erheblichem Maße geschädigt werden. So verpflichtet der Gesetzgeber (europäisches Recht) den Betreiber einer Anlage zu regelmäßigen Kontrollen (meist zwei bis drei mal pro Jahr). Da diese oft selbst nicht fachkundig sind, müssen die Wartungen durch Fachbetriebe und Fachhandwerker, Abwasserzweckverbände, Betreibergesellschaften oder Anlagenhersteller, die die notwendige Fachkunde besitzen müssen, durchgeführt werden. Prinzipiell kann jeder diese Fachkunde erwerben, beispielsweise durch den Besuch eines Kurses der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und wenn darüber hinaus eine technische Mindestaustattung zur Verfügung steht. In der Regel wird eine Wartung aber in Auftrag gegeben. Vor Abschluss eines Wartungsvertrags empfehlen wir daher zu überprüfen, ob das betreffende Unternehmen zertifiziert ist. Nutzen Sie hierzu das kostenlose Angebot der DWA:  http://www.dwa.de/rwservice/kka/index.htm
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