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Fettabscheider-Pflicht: Wann Sie einen brauchen und was er kostet

Inhaltsverzeichnis:

Fettabscheider-Pflicht: Wann Sie einen Fettabscheider brauchen und was er kostet. In Gastronomie, Großküchen und Lebensmittelverarbeitung ist ein Fettabscheider gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch Metzgereien, Bäckereien und Hotels sind betroffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Jeder Betrieb, der fett- oder ölhaltiges Abwasser produziert, braucht einen Fettabscheider (DIN EN 1825 + DIN 4040-100).

  • Betroffen: Restaurants, Kantinen, Imbisse, Hotels, Metzgereien, Bäckereien, Caterer, Lebensmittelproduktion.

  • Kosten: 2.000–8.000 € (Anschaffung + Einbau), Wartung 500–1.500 €/Jahr.

  • Wartungspflicht: Mindestens monatliche Eigenkontrolle + halbjährliche Fachentsorgung (Fettabscheider-Inhalt ist Sonderabfall).

  • Bußgeld bei Verstoß: Bis zu 50.000 € — plus Haftung für Kanalschäden.

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Wann ist ein Fettabscheider Pflicht?

Grundregel: Sobald ein Betrieb Lebensmittel zubereitet, verarbeitet oder in größerem Umfang mit Fetten und Ölen arbeitet, ist ein Fettabscheider vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bilden die kommunale Entwässerungssatzung und DIN EN 1825.

Betriebsart

Fettabscheider-Pflicht?

Typische Größe (NS)

Restaurant / Gaststätte

Ja, immer

NS 2 – NS 7

Imbiss / Foodtruck

Ja, bei Fettnutzung

NS 1 – NS 2

Kantine / Großküche

Ja, immer

NS 4 – NS 15

Hotel mit Küche

Ja

NS 4 – NS 10

Metzgerei

Ja

NS 2 – NS 7

Bäckerei / Konditorei

Ja, bei Fettgebäck

NS 1 – NS 4

Privat-Haushalt

Nein

NS = Nenngröße: Gibt die Abscheideleistung in Litern pro Sekunde an. Die richtige Nenngröße wird nach DIN EN 1825-2 berechnet.

Wie funktioniert ein Fettabscheider?

Das Prinzip ist einfach: Fett ist leichter als Wasser und schwimmt oben. Ein Fettabscheider nutzt die Schwerkraft — das Abwasser fließt langsam durch die Abscheidekammer, Fett steigt auf und wird zurückgehalten, gereinigtes Wasser fließt unten ab.

  • Schlammfang: Erste Kammer — fängt Speisereste und schwere Partikel auf

  • Abscheidekammer: Zweite Kammer — Fett steigt auf, klares Wasser fließt ab

  • Probeentnahmestelle: Pflicht nach DIN — für behördliche Kontrollen

Kosten: Anschaffung, Einbau und Wartung

Kostenfaktor

Kosten

Häufigkeit

Fettabscheider (NS 2–4)

1.500–4.000 €

Einmalig

Fettabscheider (NS 7–15)

4.000–12.000 €

Einmalig

Einbau (Erdeinbau)

2.000–5.000 €

Einmalig

Entsorgung (Fettschlamm)

200–500 € pro Entsorgung

Alle 4–12 Wochen

Generalinspektion (DIN 4040-100)

300–600 €

Alle 5 Jahre

Wartungspflichten und Dokumentation

Die Wartung eines Fettabscheiders ist gesetzlich vorgeschrieben und muss lückenlos dokumentiert werden. Bei Kontrollen durch die Untere Wasserbehörde müssen Sie das Betriebstagebuch vorlegen können.

  • Tägliche Sichtkontrolle: Funktion prüfen, Geruch, Verstopfung

  • Monatliche Eigenkontrolle: Fettschichtdicke messen, Schlammfang prüfen

  • Entsorgung alle 4–12 Wochen: Fettabscheider muss KOMPLETT entleert werden (nicht nur Fett abschöpfen!). Entsorgung nur durch zertifizierte Fachbetriebe — Fettschlamm ist Sonderabfall.

  • Generalinspektion alle 5 Jahre: Dichtheitsprüfung und Zustandsbewertung nach DIN 4040-100

Häufiger Fehler: Nur Fett abschöpfen!

Das bloße Abschöpfen der Fettschicht ist KEINE ordnungsgemäße Entsorgung. Der gesamte Inhalt (Fett + Wasser + Schlamm) muss entnommen und fachgerecht entsorgt werden. Das Abschöpfen und Entsorgen über den Restmüll ist illegal.

Häufige Fragen zur Fettabscheider-Pflicht

Braucht ein kleiner Imbiss einen Fettabscheider?

Ja, sobald fett- oder ölhaltiges Abwasser anfällt (Fritteuse, Grillplatte, Spülbecken). Auch ein kleiner Imbiss braucht mindestens einen Fettabscheider NS 1 oder NS 2. Kompaktanlagen für unter die Spüle gibt es ab 500 €.

Was passiert, wenn ich keinen Fettabscheider habe?

Bußgelder bis zu 50.000 €, Betriebsuntersagung und Haftung für Kanalschäden. Fett verstopft Kanalleitungen und verursacht teure Reinigungen — die Kosten können an den Verursacher weitergegeben werden.

Kann ich den Fettabscheider selbst warten?

Die monatliche Eigenkontrolle ja. Die Entsorgung des Fettschlamms muss aber ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen — Fettabscheiderinhalte sind Sonderabfall (AVV 19 08 09). Die Generalinspektion alle 5 Jahre erfordert ebenfalls einen Fachbetrieb.

Wie groß muss mein Fettabscheider sein?

Die Nenngröße wird nach DIN EN 1825-2 berechnet. Faktoren: Anzahl der Mahlzeiten, Art der Küche (Fritteuse = höherer Fettanfall), Spülmaschinen-Leistung, Temperatur. Ein Planer oder der Fettabscheider-Hersteller kann die Berechnung erstellen — meist kostenlos.

Was kostet die Entsorgung des Fettschlamms?

200–500 € pro Entsorgung bei einer mittelgroßen Anlage (NS 4). Bei monatlicher Entsorgung sind das 2.400–6.000 € pro Jahr. Tipp: Rahmenvertrag mit Entsorgungsunternehmen schließen — reduziert den Einzelpreis um 10–20 %.

Gibt es Alternativen zum klassischen Fettabscheider?

Biologische Fettabscheider mit Bakterienzusatz reduzieren den Fettschlamm und verlängern die Entsorgungsintervalle. Sie ersetzen den Fettabscheider aber nicht. Für Kleinbetriebe gibt es Kompakt-Fettabscheider zum Einbau unter der Spüle (ab 500 €, NS 1).

Checkliste: Fettabscheider planen und betreiben

  • ✅ Nenngröße berechnen lassen (DIN EN 1825-2)

  • ✅ Kommunale Entwässerungssatzung prüfen (spezielle Auflagen?)

  • ✅ Einbauort: Frostfrei, zugänglich für Entsorgungsfahrzeug

  • ✅ Probeentnahmestelle einplanen (Pflicht!)

  • ✅ Entsorgungsvertrag mit zertifiziertem Fachbetrieb abschließen

  • ✅ Betriebstagebuch führen (täglich/monatlich dokumentieren)

  • ✅ Generalinspektion alle 5 Jahre einplanen

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FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Braucht ein kleiner Imbiss einen Fettabscheider?
Ja, sobald fett- oder ölhaltiges Abwasser anfällt. Auch ein kleiner Imbiss braucht mindestens NS 1 oder NS 2. Kompaktanlagen gibt es ab 500 €.
Was passiert, wenn ich keinen Fettabscheider habe?
Bußgelder bis zu 50.000 €, Betriebsuntersagung und Haftung für Kanalschäden. Fett verstopft Kanalleitungen und verursacht teure Reinigungen.
Kann ich den Fettabscheider selbst warten?
Monatliche Eigenkontrolle ja. Entsorgung muss ein zertifizierter Fachbetrieb übernehmen — Fettabscheiderinhalte sind Sonderabfall.
Wie groß muss mein Fettabscheider sein?
Die Nenngröße wird nach DIN EN 1825-2 berechnet. Faktoren: Anzahl Mahlzeiten, Küchenart, Spülmaschinen-Leistung, Temperatur.
Was kostet die Entsorgung des Fettschlamms?
200–500 € pro Entsorgung bei NS 4. Bei monatlicher Entsorgung 2.400–6.000 €/Jahr. Rahmenverträge reduzieren den Einzelpreis um 10–20 %.
Gibt es Alternativen zum klassischen Fettabscheider?
Biologische Fettabscheider mit Bakterienzusatz reduzieren Fettschlamm, ersetzen den Abscheider aber nicht. Kompakt-Fettabscheider unter Spüle ab 500 €.